17. Mai 2012

Baden-Württemberg

Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht verabschiedet

28.09.2011,

Jeder Immobilienkäufer - gleich ob er eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft - muss eine Grunderwerbsteuer an die Landeskasse zahlen. Den entsprechenden Steuersatz, der früher einheitlich 3,5 % der Kaufsumme betrug, dürfen die einzelnen Bundesländer seit fünf Jahren selbst festlegen.

In Baden-Württemberg werden derzeit die Immobilienkäufer durch Falschmeldungen in zahlreichen Medien zu übereilten Kaufentscheidungen verleitet. Der Grund ist die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer fälschlicherweise ab 1. Oktober. Dieser Termin gilt aber nur in Nordrhein-Westfalen.

In Baden-Württemberg ist das Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % noch nicht verabschiedet. Der entsprechende Gesetzentwurf kann nach seiner Verkündigung am 26.10.2011 frühestens ab 27. Oktober 2011 in Kraft treten. Auskünfte dazu erteilt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg.



Elke Bastius-Broich - Immobilien Bastius Brühl
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