Mehr Lebensqualität erreichen
Persönliches Budget
29.06.2011, Früher oder später hat jeder das Bedürfnis, ein selbstständiges Leben zu führen – und für die Meisten unter uns ist für den Weg dahin lediglich etwas Zeit, Mut und Geld nötig. In der Regel aber sind diese Hürden zu bewältigen.
Anders ergeht es jedoch körperlich eingeschränkten Menschen. Denn neben Zeit, Mut und Geld im „normalen“ Umfang besteht die größte Schwierigkeit für sie darin, ihren Alltag so zu regeln, dass sie trotz der benötigten Hilfeleistungen flexibel sind und sich nicht abhängig fühlen. Diese Lebensqualität zu erreichen, scheint vielen behinderten Menschen kaum möglich – sind sie doch wegen eines Rollstuhles oder aus anderen Gründen nicht mobil und selbst in den eigenen vier Wänden zeitlich an Pflegedienste, Verwandte oder Freunde gebunden.
Aus genau diesem Motiv heraus entstand das Persönliche Budget. Geschaffen wurde es zum 1. Juli 2001 und nach Probeläufen in den Jahren 2004 bis Ende 2007 besteht bereits seit dem 1. Januar 2008 ein Rechtsanspruch auf Erbringung dieser Sozialleistungen. Bis heute aber wissen die wenigsten Betroffenen von ihrem Anspruch auf diese Unterstützung.
Was also ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine Sozialleistungsform, mit der beeinträchtigte Menschen anstelle der sonst üblichen Sach- und Dienstleistungen einen nach ihrem persönlichen Bedarf berechneten Geldbetrag erhalten. Mit diesem Geld wirtschaften die Behinderten eigenständig; stellen beispielsweise Personal ein, das sie selbst aussuchen, anstatt die Pfleger zu „akzeptieren“, die ihnen von bisherigen Diensten zugewiesen werden. So können die hilfsbedürftigen Leute selbst entscheiden, wann, wo und von wem sie welche Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch Fahrdienste können mit diesem Geld bezahlt werden; so lassen sich Ausflüge unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln gestalten und ermöglichen.
Um das Persönliche Budget beziehen zu können, ist vorab jedoch eine Antragstellung nötig. Diese erfolgt beispielsweise bei dem zuständigen Reha-Träger (siehe unten stehenden Link) - hier wird man in der Regel ausführlich über die Möglichkeiten und weitere Vorgehensmaßnahmen beraten.
Rechtlich geregelt ist das Persönliche Budget in der Budgetverordnung (siehe unten stehenden Link) und dem § 17 Sozialgesetzbuches IX (siehe unten stehenden Link).
ik/Grafik: SBL
Sozialgesetzbuch IXBudgetverordnungZuständige Reha-Träger