08. Februar 2012

Hallen- und Wellnessbad:

Fragen zur Anfahrt und zum Parken am neuen Bad

30.08.2010, Sinsheim - Wird das Hallen- und Wellnessbad mit dem Stadtbus erreichbar sein?

Bereits mit Planung des Industriegebiets Sinsheim Süd und der dabei natürlich ange­strebten Ansiedlung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich war vorgesehen, eine Stadtbuslinie in das Gebiet zu führen. Mit der Entscheidung, ein Hallen- und Wellnessbad in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadion errichten zu lassen, wurde diese Entscheidung natürlich nochmals ver­stärkt. Es ist deshalb selbstverständlich vorgesehen, eine Stadtbuslinie zum Hallen- und Wellnessbad zu führen. Damit wird das Hallen- und Wellnessbad auch mit dem Stadtbus gut erreichbar sein. Ebenso ist beispielsweise auch vorgesehen, die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad zu realisieren.


Werden seitens der Unternehmensgruppe Wund sämtliche erforderlichen Parkplätze neu errichtet?

Nein! Nur ein Teil der erforderlichen Stellplätze werden neu errichtet. Dadurch wird z.B. gesichert, dass auch parallel zu Veranstaltungen im Stadion das Hallen- und Wellnessbad betrieben und besucht werden kann. Ebenso wird dadurch gewährleistet, dass die erforderlichen Parkplätze für das städtische Hallen- und Sportbad vorhanden sind, damit es auch in dieser Hinsicht als vollständig autarke Einheit ohne Abhängigkeiten gegenüber Dritten betrieben werden könnte. Ein erheblicher Teil der Stellplätze wird bei den Stadtwerken Sinsheim angepachtet. Dabei handelt es sich um 300 Stellplätze im südlichen Teil des bereits bestehenden, unmittelbar an das vorgesehene Gelände des Hallen- und Wellnessbades angren­zenden Parkplatzes „P 11“. Das Pachtentgelt beträgt (bei jährlich über 550.000 Be­suchern im Hallen- und Wellnessbad) 300.000 € (netto) pro Jahr. Dieser Betrag wird entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Neben dem willkommenen Zufluss finanzieller Mittel wird dadurch die bereits vorhan­dene Infrastruktur wesentlich besser genutzt und der Flächenverbrauch deutlich re­duziert.


Werden Parkgebühren am Hallen- und Wellnessbad erhoben?


Nein! Sowohl die Besucher des Hallen- und Sportbades als auch die des Wellness- und Gesundheitsbades können kostenlos parken. Das Pachtentgelt, welches den Stadtwerken für die Nut­zung der Stellplätze des Parkplatzes „P 11“ zufließt, wird vom Betreiber des Hallen- und Wellnessbades be­zahlt.

PM/Foto: Archivbild
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