08. Februar 2012

Vdk setzt Maßstäbe

Prävention vor Reha und Rente muss Ziel sein

09.10.2009,

430 Behinderten- und Arbeitnehmervertreter hatten sich im Juli in der „Harmonie“ in Heilbronn zur großen landesweiten Schulung versammelt. Dort ging es schwerpunktmäßig um die gezielte Gesundheitsförderung im Arbeitsleben. Landesverbandsgeschäftsführer Hans-Josef Hotz konnte auch viele VdK-Obleute und andere interessierte Mitglieder aus allen Landesteilen sowie aus Bayern, Hessen-Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zum Kongress begrüßen.

 

Im Foyer des Konzert- und Kongresszentrums, das 2009 erstmals auch Passanten und anderen spontanen Besuchern offenstand, präsentierten sich diesmal 24 Aussteller, darunter auch neue Teilnehmer wie die Deutsche Narkolepsie Gesellschaft, die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Bottwartal, der „1. Freundeskreis amputierter Menschen“, die Asbestose-Selbsthilfegruppe, aber auch der Autoclub Europa, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau, die Firma Beri-Sport-Med, die innovative Therapie- und Fitnessgeräte anbietet, sowie die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG. Außerdem stand Sozialrechtsreferent Andreas Schreyer Rat Suchenden an einem speziellen Infopoint zur Verfügung.

 

Bei den Experten des Podiums herrschte Einigkeit über das Ziel: “Prävention vor Reha und vor Rente!“ Sie forderten eine stärkere Fokussierung auf präventive Maßnahmen, denn die Gesundheitsförderung im Arbeitsleben sei eine Investition in die Zukunft, betonte Moderator Ronald Weinschenk, der VdK-Landesobmann der Behindertenvertreter. Für Dr. Max Geray vom Hamburger Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie lautet die Kernfrage: „Wie können Vertrauenspersonen der behinderten Menschen präventive Maßnahmen unterstützen oder herbeiführen und so arbeitsbedingte Erkrankungen oder Behinderungen vermeiden helfen.“ Mittlerweile durchziehe der Präventionsgedanke viele Bestimmungen der Arbeitsschutzgesetzgebung, stellte Dr. Geray fest, gleichwohl sei zu bemängeln, dass bislang nur an jedem dritten Arbeitsplatz körperliche und nur an jedem zehnten Arbeitsplatz psychische Gefährdungen ermittelt und beurteilt würden. Dies sei umso bedenklicher, da die Frühverrentung wegen seelischer Erkrankungen heute an erster Stelle stehe und die Fälle weiter zunähmen.

 

Unbefriedigend sei auch, dass nur 13 Prozent der Beschäftigten an einem Arbeitsplatz arbeiten würden, für den einmal eine so genannte Gefährdungsanalyse erstellt worden sei und nur neun Prozent der Arbeitsplätze könnten als „belastungsarm“ und „entwicklungsförderlich“ bezeichnet werden. Dr. Max Geray riet dazu, eine Gefährdungsbeurteilung auch dann zu machen, wenn noch keine Gefährdung vorliegt. Und er verwies in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach der Betriebsrat auch dann zu beteiligen sei, wenn keine konkrete Gesundheitsgefährdung feststellbar sei.

 

Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten der Diehl Aircabin GmbH, Peter Riek, informierte über die Integrationsvereinbarung dieses Laupheimer Unternehmens. Dort hat man auch einen speziellen Erhebungsbogen zur Analyse der betrieblichen Integrationssituation geschaffen. Erfreulich sei die Schaffung von arbeitsplatznahen Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Beschäftigte. Auch sei der Arbeitgeber bereit, seine Behindertenbeschäftigungsquote zu erhöhen. Sie liege jetzt schon bei gut sieben Prozent.

 

Jens Kaffenberger, der neue stellvertretende Bundesgeschäftsführer des VdK Deutschland, verwies auf acht Jahre Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) und stellte ernüchtert fest: „Anspruch und Wirklichkeit klaffen nach wie vor weit auseinander.“ Er konstatierte eine Stagnation in der Umsetzung des Gesetzes. Den Initiativen für Menschen mit Behinderung wie „Jobs ohne Barrieren“ oder „Job 4000“ aber auch dem Instrument „Persönliches Budget“ fehle die Breitenwirkung. Vor allem bemängelte Kaffenberger, dass das SGB IX von vielen Rehaträgern weitgehend ignoriert werde. Deshalb müsse der Gesetzgeber in der neuen Legislaturperiode ein Zeichen setzen. Ganz klar stellte Jens Kaffenberger fest, dass das eigentliche Ziel des SGB IX, nämlich eine umfassende und möglichst frühzeitige trägerübergreifende Feststellung des Rehabilitationsbedarfs zu erzielen und eine entsprechende Leistungsgewährung unter Beachtung der Wunsch- und Wahlrechte der behinderten Menschen zu ermöglichen, immer noch nicht erreicht sei.

 

Die bisherige Praxis zeige, dass es der „Vorbehalt abweichender Regelungen“ den Rehaträgern leicht mache, das SGB IX einfach zu ignorieren. Der Referent bemängelte auch, dass rehaspezifisches Know-how nicht überall gegeben sei. Folglich würden immer weniger Behinderte als Rehafälle anerkannt. Daher müssten Leistungsträger für langzeitarbeitslose Menschen Schwerbehindertenstellen einrichten, damit der Rehabedarf von Menschen mit Behinderung zuverlässig erkannt werde. „Dies ist umso dringlicher, weil sich über zwei Drittel der arbeitslosen, schwerbehinderten Menschen im HARTZ-IV-Bezug befinden“, hob Jens Kaffenberger hervor. Zum Schluss informierte er darüber, dass weiterhin mehr als ein Drittel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen Schwerbehinderten beschäftigt.

 

Werner Feldes vom Ressort Teilhabepolitik/ Schwerbehindertenvertretungen der IG Metall in Frankfurt am Main erwartet in der zweiten Jahreshälfte starke Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Menschen mit Behinderung. Aber schon im ersten Quartal sei ein 30-prozentiger Anstieg der Anträge auf Zustimmung zu Kündigungen Schwerbehinderter bei den Integrationsämtern feststellbar. Deshalb müsse die Devise heißen: „Keine Entlassungen zulassen: Beschäftigungssicherheit herstellen!“ Feldes rief dazu auf, durch die sogenannte Begleitende Hilfe und hier insbesondere durch die Arbeitsgestaltung eine Kündigungsprophylaxe zu betreiben. Außerdem seien betriebliche Präventionsmaßnahmen nach Paragraf 84 SGB IX sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) angesichts von Kündigungsgefahren enorm wichtig.

 

Der IGM-Behindertenexperte bekräftigte: „Die Reha muss vor der Kündigung stehen“, und schlug vor, der Belastungszunahme am Arbeitsplatz durch Erholpausen entgegenzuwirken, die reale Wochenarbeitszeit zu reduzieren und den rentennahen Jahrgängen ein „flexibles und sozialverträgliches Ausscheiden“ zu ermöglichen, um Arbeitsplätze für Jüngere zu sichern.

 

 

 

 

Autor:                           Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V.

Homepage:                   www.vdk-bawue.de



Sozialverband VdK - Landesverband Ba-Wü
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