04. Februar 2012

Energieverbrauch

Der Energiesparpass

WebCode: energiesparpass1000

21.03.2010, Seit dem 1. Juli 2008 wurde der Energiesparpass eingeführt. Dieser soll Hauseigentümer und Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie informieren. Vermieter, Verkäufer und Verpächter sind ab diesem Datum zu einem Energiesparpass verpflichtet.

So soll die Sanierung alter Wohnungen und Häuser vorangetrieben werden. Die zukünftigen Mieter und Käufer sollen damit einen Einblick in den Energieverbrauch der Immobilie erhalten. Zu erkennen ist dieser an einer Farbskala. Die Farbe Rot deutet auf einen hohen, die Farbe grün auf einen niedrigen Energieverbrauch hin. Für alle Immobilien, die weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Der Bedarfsausweis analysiert die technische Ausstattung des Gebäudes und zeigt Modernisierungsmöglichkeiten auf. Ein Energiesparpass hat zehn Jahre Gültigkeit. Nach einer Sanierung empfiehlt es sich jedoch, einen neuen anfertigen zu lassen. Ein solches Dokument kann man über speziell ausgebildete Handwerker (z.B. Zimmerermeister mit der Zusatzqualifikation zum Gebäude-Energie-Berater), bei Architekten oder Ingenieuren erwerben. Vermieter und Verkäufer, die keinen Energiesparpass vorweisen können, riskieren ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

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