Stadt Sinsheim beantwortet ...
... Fragen zu Arbeitplätzen im neuen Bad u.a.
07.09.2010, Sinsheim - Wie viele Arbeitsplätze entstehen im Zusammenhang mit dem Hallen- und Wellnessbad in Sinsheim?
Betrieb des Hallen- und Wellnessbades:
Bereits bei Eröffnung des Bäderprojekts werden ca. 180 neue Stellen entstehen. Bei diesen Stellen handelt es sich um „rechnerische Vollzeitstellen“. Tatsächlich werden aber wesentlich mehr Personen eine neue Anstellung finden, da erfahrungsgemäß seitens der Bewerberinnen und Bewerber in erheblichem Umfang Teilzeitanstellungen gewünscht werden. Wie viele Personen letztlich durch das neue Bad eine Beschäftigung in Sinsheim finden werden, kann deshalb im Vorfeld nicht genau gesagt werden.
Diese „180 rechnerischen Vollzeitstellen“ werden nicht alle unmittelbar bei der Bädergesellschaft entstehen. Bereiche wie Reinigung und Restaurant/Barbetrieb werden an spezialisierte Unternehmen vergeben. Für diese Stellen ist das Hallen- und Wellnessbad lediglich der „Auslöser“ und indirekter Auftraggeber.
Wurde in bisherigen Veröffentlichungen von „zu Beginn 180 Arbeitsplätzen“ gesprochen, bezieht sich dies darauf, dass sich die Wund-Gruppe die Option für eine Erweiterung des Angebots (ohne finanzielle Beteiligung der Stadt) gesichert hat. Mit der Erweiterung des Angebots werden über die bereits zu Beginn entstehenden 180 neuen Arbeitsplätze hinaus weitere Arbeitsplätze in Sinsheim entstehen.
Bauliche und technische Unterhaltung/Instandsetzung:
Ein Hallen- und Wellnessbad ist eine sehr unterhaltungs- und instandsetzungsaufwändige Einrichtung. Durch den ständigen Unterhaltungs- und Erneuerungsbedarf des Gebäudes und seiner technischen Einrichtungen wird – neben den o.g. 180 Arbeitsplätzen – eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen bei Firmen in Sinsheim und Umgebung geschaffen bzw. gesichert.
Bauphase:
Nicht vergessen werden darf, dass bereits während der Bauzeit Arbeitsplätze gesichert werden. Die Unternehmensgruppe Wund hat ganz bewusst das – so auch in den Vertragsentwürfen mit der Stadt Sinsheim festgehaltene – Ziel, dass sämtliche Bauleistungen (mit Ausnahme einiger Spezialaufträge) durch Firmen aus der Region ausgeführt werden. Dieses Ziel wurde in den bisherigen Projekten auch erreicht. Neben einer starken Identifikation der Firmen und deren Arbeitnehmern mit dem Projekt und der damit einhergehenden qualitativ hochwertigen Arbeitsausführung werden dadurch mindestens 150 Arbeitsplätze bei Unternehmen aus der Region gesichert.
Was ist im Hinblick auf die derzeitigen Beschäftigten der Sinsheimer Bäder geregelt?
In der Betriebspause des Freibades – also nach der „Einwinterung“ und bis zur „Auswinterung“ des Freibades – wird das Bäder-Fachpersonal der Stadt Sinsheim im Hallen- und Wellnessbad eingesetzt. Dabei werden die betroffenen Personen städtische Beschäftigte bleiben und z.B. auch ihr Gehalt weiterhin von der Stadt Sinsheim beziehen. Lediglich der Arbeitsort wird wechseln.
Da die städtischen Beschäftigten in diesem Zeitraum Leistungen für die Betriebsgesellschaft des Hallen- und Wellnessbades erbringen, erhält die Stadt die Personalkosten von der Betriebsgesellschaft ersetzt.
Die Reinigungskräfte werden während der Betriebspause des Freibades in anderen städtischen Einrichtungen eingesetzt.
Sind durch den Bau des Hallen- und Wellnessbades im Bereich der Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung Zusatzinvestitionen erforderlich und kommen dadurch Mehrkosten auf die Stadt bzw. Ihre Bürgerinnen und Bürger zu?
Nein! Sowohl die vorhandenen Einrichtungen der Wasserversorgung wie auch die der Abwasserbeseitigung (einschl. Kläranlage) reichen völlig aus, um den Betrieb des Hallen- und Sportbades sowie des Wellness- und Gesundheitsbades zu gewährleisten. Es sind keine Zusatzinvestitionen erforderlich. Damit entstehen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Stadt auch keine zusätzlichen Kosten.
Im Gegenteil: Da die bereits vorhandenen Anlagen (Hochbehälter, Leitungen, Kanäle, Kläranlage …) besser ausgenutzt werden, wird das konzipierte Bad einen nicht unerheblichen Beitrag zur Deckung der bestehenden Fixkosten leisten, da diese unabhängig von der abgegebenen Wasser- bzw. aufgenommenen Abwassermenge anfallen.
Die Stadtwerke gehen davon aus, dass die Gebührenzahler in Sinsheim – und damit alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Einrichtungen und die Gewerbetreibenden – insgesamt um jährlich ca. 300.000,- € entlastet werden.
Wird es durch den Bau des Hallen- und Wellnessbades zu Unterbrechungen beim „Schwimmangebot“ in Sinsheim kommen?
Nein! Da der Neubau des Hallen- und Sportbades sowie des unmittelbar benachbarten Wellness- und Gesundheitsbades räumlich außerhalb der derzeitigen Hallenbäder/Lehrschwimmbecken erfolgen wird, wird es zu keiner Unterbrechung des Schwimmangebots in Sinsheim kommen. Sowohl die Schul- und Vereinsaktivitäten wie auch die Schwimmmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger werden ununterbrochen gegeben sein.
Voraussetzung ist allerdings, dass das vorhandene Hallenbad und die derzeitigen Lehrschwimmbecken bis zur Eröffnung des Hallen- und Sportbades baulich und technisch betrieben werden können. Insbesondere im Hinblick auf den baulichen und technischen Zustand des Lehrschwimmbeckens in Steinsfurt bestehen hierbei gewisse Unsicherheiten.
Hätte sich die Stadt für die Sanierung/Erweiterung der bestehenden Hallenbäder bzw. den Neubau eines zentral gelegenen Hallenbades entschieden, würde zwangsläufig eine zeitliche Unterbrechung beim Hallenbadangebot von 1 bis 1,5 Jahren entstehen. Gerade für Vereine und Schulen eine mit vielen negativen Folgen belastete und nur sehr schwer zu überbrückende Zeitspanne.
pm
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