07. Februar 2012

Pflegeversicherung

Das hat sie zu leisten

16.10.2009,

Vor der Leistung der Krankenkasse oder Pflegekasse steht eine eingehende Prüfung. Die Pflegeversicherung für rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger ist eine komplizierte Risikoversicherung. Deshalb hat der Gesetzgeber – sobald ein Antrag eines Betroffenen vorgelegt wird – Entscheidungskriterien und Entscheidungsgremien vorgeschrieben.

 

Der medizinische Dienst der Krankenkasse erstellt ein Gutachten unter Berücksichtigung der unten genannten Grundsätze an die Pflegekasse:

 


Ø    
ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine
                Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. In diesem Fall zahlt alle
                Maßnahmen zur Wiedergesundung oder Rehabilitation die
                Krankenkasse und nicht die Pflegekasse.

Ø    wenn ein Pflegefall gegeben ist, in welche der festgelegten
                Pflegestufen der Fall einzuordnen ist.

Ø      welche Maßnahmen evtl. möglich sind, um eine Verminderung
                der Pflegebedürftigkeit herbeizuführen.

 


Vor Abgabe des Gutachtens
wird bei einem Hausbesuch der Betroffene befragt. Dann wird festgestellt, welchen konkreten Hilfebedarf der Antragsteller hat, wer die Pflege durchführen wird und inwieweit die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft worden sind oder noch durchgeführt werden sollen. Grundsatz ist: In jedem Fall soll ein vorschnelles Abschieben in die Pflege auf Zeit oder Dauer vermieden werden.

Der Antrag an die Pflegekasse ist allein Ihre Entscheidung.

Ratsam ist es jedoch, vorher mit Ihrem Hausarzt darüber zu sprechen, dessen Urteil später bei der Begutachtung natürlich berücksichtigt wird. Am besten sprechen Sie auch vor einem Antrag mit der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, die Ihnen in Ihrem Fall kompetente und gute Ratschläge geben wird.


Diesen Satz sollten Sie vor einem Antrag lesen und beachten:

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens 6 Monate der Hilfe bedürfen!



Deutscher Seniorenring e.V.
Kommentare
Social Bookmarking
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • MySpace
  • Newsvine
  • reddit
  • studiVZ
  • StumbleUpon
  • Twitter
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg