19.10.2009, Heidelberg -
Am 1. Februar 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit ihr wurden neue Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Versorgungstechnik von Gebäuden gestellt. Ziel ist es, die klimaschädlichen CO2-Emissionen weiter zu verringern. Die EnEV stellt im Neubau Anforderungen an die Bauausführung, die Luftdichtheit, den Wärmeschutz und an die Effizienz der Anlagen für Heizung, Warmwasser und Lüftung.
Wird z.B. der Außenputz saniert und unterschreitet das alte Mauerwerk einen gewissen Dämmwert, muss gedämmt werden. Das ist bei fast allen Häusern der Fall, die älter als 20 Jahre sind. Wärmedämmung ist für nicht begehbare aber zugängliche Dachböden seit dem 1. Januar 2007 Pflicht. Der Mindestwärmeschutz für Bauteile wird in der EnEV ebenfalls vorgeschrieben. Die notwendige Dicke der Dämmung ist hierbei von der bestehenden Bausubstanz und der Dämmstoffqualität abhängig. Unser Tipp: Dämmen Sie besser als es die EnEV verlangt, denn die Heizkostenersparnis ist in der Regel höher als die Mehrkosten.
Übrigens: Heizkessel die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden, müssen gegen einen neuen ausgetauscht werden. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen diese Pflichten bis zu zwei Jahren nach Eigentümerwechsel nicht.
KliBA Heidelberg