08. Februar 2012

Gesundheitsreformen

Gesundheitsförderung, -vorsorge und -erhaltung

16.10.2009,

… mit diesem Motto der Gesundheitsreform wird die Richtung aller noch kommenden Reformen beschrieben.

Zur Förderung und Vorsorge der Gesundheit gehört mindestens soviel Information über Eigenverantwortung, wie heute in allen Medien über Krankheiten zu lesen, zu hören und zu sehen ist; denn Voraussetzung für Selbstverantwortung bleibt die Einsicht und Erkenntnis, was ein Jeder selbst für seine Gesundheit zu tun bereit ist.

In unserer modernen Gesellschaft bleibt es für Politik, für Medien und für die Bürger selbst eine humanitäre Aufgabe ersten Ranges, dafür zu sorgen, dass die Menschen solange wie möglich gesund bleiben.

Prävention als Gesundheitsförderung

Die moderne Denkrichtung wird in den Parteien im Bundestag, d. h. beim Gesetzgeber seit Jahren diskutiert. Dabei ist im Gespräch, nicht nur aufzuklären über die Gefahren des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und der Drogen, sondern sich mehr der gesunden Lebensführung in der Familie, zu Hause und am Arbeitsplatz zuzuwenden, damit der Mensch und seine Umgebung zur Quelle der Gesundheit werden und nicht zur Quelle oder Ursache von Krankheit.

Milliarden-Umverteilung zu Gunsten der Vorsorge

Heute werden mehr als 95 % aller Gesundheitsausgaben für Krankheitskosten ausgegeben und nur knapp 5 % für Prävention und die Kosten der Krankenversicherungen steigen weiter in unbezahlbare Höhen.

Für uns Ältere kommt hinzu: Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung, immer weniger Kinder und immer mehr älter werdende Menschen, kann die Rentner-Krankenkasse die Krankenkosten nur noch zu rd. 40 % selbst bezahlen. 60% gehen also zu Lasten der Berufstätigen, die darüber hinaus durch ihre Beiträge noch die vollen Kosten für die mitversicherten Kinder und Hausfrauen übernehmen.
Neu seit 2009

Seit 1. Januar 2009 zahlen alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung den allgemeinen und gleichen Beitragssatz von 15,5 % bzw. ab Mitte 2009 14,9 % für ihre Krankenversicherung.

Alle Krankenkassenbeiträge der Versicherten, auch die Arbeitgeberanteile, fließen seit Januar 2009 in den sog.

Gesundheitsfonds. Der verteilt das Geld an die einzelnen Krankenkassen. Jede gesetzliche Krankenkasse erhält so viel Geld, wie sie objektiv braucht.

Das heißt: Die Kasse mit mehr kranken Mitgliedern bekommt mehr Geld als die mit den jungen und gesunden Versicherten.

Die politische Lösung der Finanzierung

Mehr Information und Aufklärung, damit immer mehr Menschen mehr Eigenverantwortung übernehmen, gesünder zu leben. Das bedeutet: Umverteilung der Mittel zugunsten der Gesunderhaltung, um weniger Krankenkosten übernehmen zu müssen.

Hemmungen einbauen, z. B. durch Verteuerungen und Reklameverbot von Krankmachern, wie Alkohol und Nikotin. Strenger überwachtes Verbot von Drogen und Verminderung der Umweltbelastung durch sauberes Wasser und reine Luft; aber auch Festlegung der Höhe eines maximalen Schallpegels in bewohnten Gebieten, einschließlich Diskotheken.

Positive Werbung mit Anreizen für Alle, die gesundheitsbewusst leben, z.B. ein Bonus, wie er bisher bei regelmäßigem Zahnarztbesuch gewährt wird, auch in anderen Leistungsbereichen.

Einnahmen aus Tabak und Alkoholsteuer werden für die aus dem Missbrauch entstandenen Krankenkosten verwendet.

„Sonstige Einnahmen“, wie z.B. Mieteinnahmen oder Zinsen aus Kapital zu Krankenkassen-Beiträgen mit heranziehen und höher Verdienende und Selbständige mit in die gesetzliche Krankenkasse übernehmen.

Änderungen in einzelnen Bestimmungen wird es solange geben, wie sich die Erfahrungen nach jeder Reform aus der Praxis ergeben. Damit ändern sich auch immer wieder Regelungen, die die Patienten positiv oder negativ direkt betreffen.

Die sicherste Quelle für Informationen bei persönlichen Fragen im Einzelfall oder über den jeweils aktuellen Stand einzelner Änderungen, sind die zuständigen örtlichen Krankenkassen. Dort findet man nicht nur kostenlose und gute Faltblätter über Gesundheit und Krankheit, sondern auch in allen Fragen versierte Fachberater, die jedem Mitglied zur Verfügung stehen.

Die Krankenkasse der Rentner stellt zwar eine eigene Organisationsform dar, in der alle Rentner registriert sind, aber darum braucht sich kein Mitglied zu kümmern, denn: Jeder bleibt beim Eintritt in die Rente Mitglied bei seiner bisherigen Krankenkasse.

Seit dem Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich für alle Krankenkassen bei 15,5 %. Eine Senkung des Beitragssatzes auf 14,9 % im Laufe des Jahres 2009 ist geplant.

Auch von Renten sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Die Beitragstragung erfolgt je zur Hälfte von den pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern und dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Der Wechsel in eine andere Krankenkasse steht jedem Versicherten frei. Keine von ihm neu gewählte Krankenkasse darf einen Aufnahmeantrag von einem Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse verweigern. Die Kündigung bei der bisherigen Kasse kann jederzeit für den jeweils übernächsten Kalendermonat schriftlich erfolgen. Er ist dann aber für die nächsten 18 Monate bindend. Diese Bindung an 18 Monate entfällt, wenn die neu gewählte Krankenkasse zwischenzeitlich ihre Beiträge erhöht.

Privat-Versicherte können im Allgemeinen nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Eine Möglichkeit besteht jedoch unter Umständen dann, wenn ein Arbeitnehmer ein neues Vollzeit-Arbeitsverhältnis eingeht. Auskunft erteilen auch in diesem Fall die örtlichen gesetzlichen Krankenkassen.

Durch Impfungen sind viele Volkskrankheiten früherer Zeit (fast) ausgerottet worden. Deshalb nur „fast“ weil bei Verschwinden einer seuchenhaften Krankheit die Menschen sorglos werden. Deshalb betonen die Ärzte mit Recht, dass viele Impfungen, vom Kind bis zum Rentner, für die eigene Sicherheit weiterhin notwendig sind. Deshalb übernehmen auch die Krankenkassen bei den meisten Impfungen die Kosten.

Für Vorsorgeuntersuchungen gilt das Gleiche. Zu wenige, vor allem Männer, nehmen das kostenlose Angebot von Ärzten und Krankenkassen an, obwohl es doch der eigenen Gesundheit dient. Das gilt vor allem für ältere Menschen; denn viele Krankheiten, die zu langer Erkrankung oder zum frühzeitigen Tod führen können, treten oft erst in der zweiten Lebenshilfe in Erscheinung. Das betrifft u. a. besonders Herz und Kreislauferkrankungen, Diabetes, Nierenleiden, Osteoporose und M. Alzheimer Ihr Hausarzt berät sie gerne.

Eine Generaluntersuchung bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern alle zwei Jahre kostenlos an, aber zu Wenige nützen das Angebot. Dagegen wird die teure Generalinspektion des Autos für selbstverständlich erachtet. Sprechen Sie in der Sprechstunde mit Ihrem Hausarzt; denn es geht um Ihre eigene Gesundheit.

Die freie Wahl des Krankenhauses ist ein weiteres Privileg für die Mitglieder der Krankenkassen. Normalerweise bieten alle Krankenhäuser, auch das in Ihrer Wohnortnähe, optimale Bedingungen, zumal wenn es um altersbedingte Krankheiten geht. Aber es gibt für spezielle Krankheiten auch spezialisierte Kliniken. Deshalb sollten Sie die Wahl der Klinik mit Ihrem Hausarzt besprechen.

Geriatrische Tageskliniken, dienen der ambulanten Rehabilitation älterer Menschen, z.B. nach einem Schlaganfall, bei Knochenbrüchen, nach Amputationen oder Nervenlähmungen. Sie bieten tagsüber medizinische Hilfe und vermeiden so, einen den Patienten unnötig belastenden Aufenthalt im Krankenhaus.

Der Arzt verschreibt - der Apotheker wählt aus. Es gibt in Deutschland mittlerweile 40.000 oder mehr verschiedene Medikamente.

Gebraucht werden aber normalerweise nur einige Hundert und nur etwa 5.000 decken die weitaus meisten Therapien ab. Wozu also der kostenträchtige Aufwand für so viele?

Um einen Teil der Geldverschwendung zu beenden, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Arzt ein Medikament, korrekter einen Wirkstoff, verschreibt und dass dann der Apotheker ein geeignetes Produkt aussucht und dem Patienten aushändigt. Mehr dazu sagt Ihnen auf Anfrage gern Ihr Apotheker.

Zuzahlungen bei Krankheit sind erforderlich als kleine Eigenleistung zur Erhaltung oder Wiedererlangung der eigenen Gesundheit. Anders wären die steigenden Preise von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und der Aufenthalt im Krankenhaus nicht mehr zu finanzieren.

Deutscher Seniorenring e.V.
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