09.10.2009, Betriebe und Behörden müssen ab 20 Beschäftigten fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Bei Unterschreiten dieser gesetzlichen Pflichtquote wird eine Ausgleichsabgabe (105 bis 260 Euro) fällig. Vorbild bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist und bleibt der Bund. Dort erhöhte sich die Beschäftigungsquote im Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2006 von 7,1 auf 8,5 Prozent, so der vom Bundeskabinett kürzlich gebilligte Sozialbericht. Bei allen öffentlichen Arbeitgebern stieg die Behindertenbeschäftigungsquote von 5,4 auf 5,9 Prozent. Eine Auswertung der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2007 ergab eine Behindertenbeschäftigungsquote von 6 Prozent im öffentlichen Sektor und aber von nur 3,7 Prozent in der Privatwirtschaft.
Sozialverband VdK - Landesverband Ba-Wü