22. Mai 2012

Stadt Sinsheim beantwortet ...

... Fragen zum neuen Hallen- und Wellnessbad

13.08.2010, Sinsheim - Die Stadt Sinsheim beantwortet Fragen zum Hallen- und Sportbad mit privatem Wellness- und Gesundheitsbereich - hier geht es um den Zutritt von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen in die Bäder.


Haben Kinder und Jugendliche uneingeschränkt Zutritt zum Hallen- und Sportbad?

Ja! Das Hallen- und Sportbad wird ein „ganz normales kommunales Hallenbad“ sein, mindestens 12 Stunden täglich geöffnet an 7 Tagen pro Woche, 360 Tage im Jahr. Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden in diese Zeit uneingeschränkt Zutritt haben. Aus Sicherheitsgründen dürfen allerdings Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Hallen- und Sportbad besuchen.


Haben Kinder und Jugendliche Zutritt zu dem – neben dem kommunalen Hallen- und Sportbad geplanten – Wellness- und Gesundheitsbad?

Ja! Dabei gibt es aber zeitliche Einschränkungen. Kinder unter 5 Jahren – in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – und Jugendliche ab 16 Jahren haben jederzeit uneingeschränkten Zutritt zum Wellnessbad. Familien erobern das Wellnessbad jede Woche am FamilienSamstag von 9 bis 18 Uhr. In dieser Zeit gibt es keine Altersbeschränkungen. Im Gegenteil: Das begleitende Programm wird speziell auf die ganze Familie ausgerichtet. Am FamilienSamstag gibt es dazu noch attraktive Eintrittspreise für Familien. Außerhalb des FamilienSamstags genießen die Gäste absolute Ruhe und Entspannung bei entsprechendem, zielgruppenorientiertem Begleitprogramm wie z.B. der Wassergymnastik Im Hallen- und Sportbad gibt es keinerlei Zutrittsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche. In diesem – wesentlich kostengünstigeren – kommunalen Teil des Bäderangebots finden Kinder und Jugendliche die für diese Altersgruppe entsprechend interessanten Einrichtungen: Kleinstkinderbereich, Lehrschwimmbecken und 25-Meter-Schwimmerbecken mit 1-m-Sprungbrett und 3-m-Sprungturm. Hier kann jeden Tag nach Herzenslust getobt oder mit Mama und Papa Schwimmen geübt werden.


Wird das Hallen- und Sportbad und das Wellness- und Gesundheitsbad behindertengerecht ausgeführt und haben Menschen mit Behinderung jederzeit uneingeschränkten Zutritt?
Ja! Sowohl das kommunale Hallen- und Sportbad wie auch das Wellness- und Gesundheitsbad werden durchgängig behindertengerecht ausgeführt. Hierzu werden z.B. Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang geschaffen, entsprechende Umkleidekabinen erstellt, der Duschbereich entsprechend gestaltet und mittels Rampen und Aufzügen die Barrierefreiheit innerhalb der gesamten Anlage hergestellt. Selbstverständlich sind auch Hebevorrichtungen vorhanden, um gehbehinderte und an den Rollstuhl gebundene Menschen ins Wasser heben zu können. Gerade der Gruppe der Menschen mit Behinderung soll in diesem Bad die Möglichkeit gegeben werden, das wohltuende „Erlebnis Wasser“ und – im Wellnessbad – die heilende Kraft der Spezialwässer genießen zu können. Darüber hinaus wurde aber auch an die Menschen gedacht, welche in ihrer Bewegungsfreiheit lediglich leicht eingeschränkt sind. So wird es beispielsweise im Hallenbad eine Treppe ins 25-Meter-Schwimmerbecken geben, da eine Treppe wesentlich leichter begangen werden kann als die unserem Hallenbad derzeit vorhandenen Leitern. Zutrittsbeschränkungen für Menschen mit Behinderung wird es selbstverständlich weder im Hallen- noch im Wellnessbad geben.

PM/Grafik: privat
Weiterführende Inhalte
  • ... Fragen zu Arbeitplätzen im neuen Bad u.a.
  • Fragen zur Anfahrt und zum Parken am neuen Bad
  • ... weitere Fragen zum Hallen- und Wellnessbad
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