15.10.2009, Staatliche Förderung auf dem Weg in die eigenen vier Wände
Wohneigentum – die wichtigste Säule der privaten Vorsorge – wurde in die Riester-Förderung einbezogen. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, alias „Wohn-Riester“, gibt es für die Finanzierung der selbst genutzten Immobilie rückwirkend ab 1. Januar 2008 die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Mit einem entscheidenden Unterschied: Die eigenen vier Wände können Sie sofort genießen und nicht erst im Rentenalter.
Wie profitieren Sie von der Förderung?
Die Zulagen betragen jährlich:
154,- Euro Grundzulage pro Erwachsenem
300,- Euro Kinderzulage pro Kind, geboren ab 2008
185,- Euro Kinderzulage pro Kind, geboren vor 2008
200,- Euro Bonus für junge Leute
Riestern lohnt sich. Gerade Familien erhalten mit relativ geringen eigenen Sparbeiträgen die vollen Zulagen. Um von den maximalen Beträgen zu profitieren, müssen – zusammen mit den staatlichen Zulagen – 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in den Riestervertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro. Natürlich kann auch weniger eingezahlt werden. Die Zulage wird dann anteilig gekürzt.
Die Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Wer ist förderberechtigt?
- Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, öffentlicher Dienst)
- Beamte
- Eltern in Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bestimmte Selbstständige
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbs-minderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen.
Ein Riester-Beispiel:
Sie sind verheiratet. Ihr sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen beträgt 30.000 Euro. Ihr Ehepartner ist über Sie mittelbar förderberechtigt. Sie haben zwei Kinder: eines wurde vor 2008 geboren, das zweite im Jahr 2008. Mit einem Riestervertrag, zum Beispiel einem Bausparvertrag, ergibt dies die folgende Situation:
Einzahlungen pro Jahr: 4% von 30.000 Euro: 1.200 Euro
Zulagen vom Staat:
2 x 154 Euro Grundzulage
+ 185 Euro Kinderzulage
+ 300 Euro Kinderzulage
Gesamt: 793 Euro
Eigene Zahlungen pro Jahr: 407 Euro (monatlich 34 Euro)
Die Familie muss pro Monat lediglich 34 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Darüber hinaus bietet Bausparen mit Riester – folgende mögliche Vorteile: In der Sparphase erhöhen die staatlichen Zulagen Ihr Eigenkapital und damit auch die erreichbare Bausparsumme. So wird der Darlehensanspruch beim zinsgünstigen Bauspardarlehen entsprechend höher, das Zinsrisiko sinkt. In der Darlehensphase fließen die Riester-Prämien direkt in die Tilgung und senken so die Finanzierungskosten deutlich.
Sonderbonus für Frühstarter
Neu seit 2008: Junge Erwachsene, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommen in den Genuss einer Zusatzförderung. Ihnen gewährt der Staat als Starthilfe einmalig einen Bonus von 200 Euro auf die Grundzulage der Riester-Förderung.
Bis zu 20.000 Euro Zulage in 20 Jahren
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die staatliche Förderung ist. Über die Jahre kommen erhebliche Beträge zusammen. So kommen Sie schneller ins eigene Zuhause.
Familienstand / Grundzulage(n) / Kinderzulage(n) / Zulagen in 20 Jahren
Alleinstehend, keine Kinder / 154 Euro / --- / 3.080 Euro
Ehepaar, keine Kinder / 308 Euro / --- / 6.160 Euro
Ehepaar, 1 Kind, geb. 2008 / 308 Euro / 300 Euro / 12.160 Euro
Ehepaar, 2 Kinder, geb. 2006 und 2008 / 308 Euro / 485 Euro / 15.860 Euro
Ehepaar, 3 Kinder, geb. 2003, 2005, 2008 / 308 Euro / 670 Euro / 19.560 Euro
Angenommene Laufzeit für den Riester-Vertrag:
20 Jahre. Kindergeldberechtigung für den gesamten Förderzeitraum gegeben.
Die nachgelagerte Besteuerung
Wie bei der Riester-Geldrente gilt auch bei der Eigenheimrente das Prinzip: Sparen wird gefördert und ist steuerfrei, auszahlen nicht. Das bedeutet, dass die Eigenheimrente wie die anderen Riesterrenten der nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Zu versteuern ist nur der Wert des geförderten Teils ihrer selbst genutzten Immobilie. Den »großen Rest« genießen Sie steuerfrei. Typischerweise müssen Sie im Ruhestand zwischen 40 und 60 Euro pro Monat Steuern auf den geförderten Riester-Teil Ihrer Immobilie zahlen. Das ist nur ein Bruchteil der dann ersparten Miete.
Nie mehr Miete zahlen
Die Steuerlast fällt in der Rentenphase ohnehin weniger ins Gewicht, denn der Steuersatz im Ruhestand liegt in aller Regel deutlich unter dem der aktiven Berufszeit. Viel bedeutsamer ist, dass Sie als Wohneigentümer durch die Mietersparnis deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben als Mieter. Das macht sich vor allem im Rentenalter bemerkbar, wenn das Einkommen nicht mehr so hoch ist.
Kontakt:
LBS Baden-Württemberg
Bezirksdirektor Harald Dunkel
E-Mail: harald.dunkel@lbs-bw.de
Tel. 06221-43857710
Harald Dunkel