22. Mai 2012

Unerlaubtes Parken

Behindertenparkplätze

14.02.2010, Auch wenn Hochschwangere ohne Zweifel den besonderen Schutz der Mitmenschen verdienen, gilt dies nicht in allen Bereichen. So etwa auch nicht beim Behindertenparkplatz. Denn, so ein aktueller Richterspruch aus Süddeutschland, ist die Schwangerschaft mit einer Behinderung nicht gleichzusetzen, da sie nur vorübergehend beeinträchtigt und – solange die Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft – auch nicht so stark benachteiligt, wie dies der Gesetzgeber bei einer Behinderung definiert.

So musste eine schwangere Frau hinnehmen, dass ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wurde, als sie es für den Besuch beim Frauenarzt kurzerhand auf einem für Behinderte reservierten Parkplatz abstellte. Behindertenparkplätze dürfen also nur und ausschließlich benutzt werden, wenn der Nutzer dies durch einen Ausweis für sich geltend machen kann. Jede Art der „selbstgefühlten“ Behinderung ist hiervon ausgeschlossen.

m
Kommentare
Social Bookmarking
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • MySpace
  • Newsvine
  • reddit
  • studiVZ
  • StumbleUpon
  • Twitter
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg