"Winzerfest-Bannmeile"
Allgemeinverfügung gegen "Rucksacktrinker"
26.08.2010, Wiesloch - Mit einer „Allgemeinverfügung“ möchte die Stadt Wiesloch den exzessiven Alkoholkonsum während des diesjährigen Winzerfests zumindest teilweise in den Griff bekommen. In der von der Verwaltung am 16. August erlassenen Verfügung wird Besuchern des Fests untersagt, Alkohol mitzubringen und diesen zu trinken.
Vom Abend des 27. August bis zum frühen Morgen des 6. September gilt die Allgemeinverfügung im Bereich des Fests, also in und vor der Eisweinhalle, sowie im Bereich um den Festplatz, einschließlich des Gerbersruhparks. Vor allem hier wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Jugendliche auffällig, die sich - ein wenig abseits vom eigentlichen Winzerfest - mit mitgebrachtem Alkohol betrunken haben. Auch sei es, so Bürgermeisterin Ursula Hänsch, vereinzelt zu Auseinandersetzungen gekommen. Beispielsweise wurden Festbesucher auf dem Nachhauseweg von Jugendlichen provoziert - vereinzelt sei es sogar zu Handgreiflichkeiten gekommen.
Umgesetzt wird die Allgemeinverfügung von den Streifen der Polizei, die während des Winzerfests sowieso mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort sei. Diese kann gegebenenfalls Kontrollen durchführen, mitgebrachten Alkohol konfiszieren und ausschütten sowie - bei ganz uneinsichtigen Zeitgenossen - Platzverweise erteilen.
Daneben gebe es so genannte Jugendschutz-Streifen, die sich aus freiwilligen, von der Polizei geschulten Personen zusammensetzen. Diese sollen präventiv auf die Jugendlichen einwirken, Präsenz zeigen und das Gespräch suchen.
Bei der letzten Kneipentour und dem Wieslocher Stadtfest habe man mit diesen Streifen gute Erfahrungen gemacht, betonte die Bürgermeisterin.
Der Sinn der Verfügung läge vor allem darin, das Fest und seine Besucher vor den so genannten Rucksacktrinkern zu schützen. Gerade der exzessive Alkoholkonsum führe immer wieder zu gesteigerter Aggression und zu Auseinandersetzungen vor allem unter Jugendlichen und Heranwachsenden.
Dabei sei der Stadt Wiesloch durchaus bewusst, dass man das Problem eigentlich viel früher angehen müsse. Der jetzt erlassenen Maßnahme müssen mittelfristig auch Maßnahmen von Seiten des Gesetzgebers folgen, forderte Ursula Hänsch. Alkohol sei in der Gesellschaft stark verankert, schließlich feiere man ja auch auf dem Winzerfest ein alkoholisches Getränk - den Wein. Gegen ein paar Gläschen sei nichts einzuwenden, so lange der Jugendschutz strikt eingehalten werde und der Genuss von Alkohol nicht zu aggressivem Verhalten führe.
Des Weiteren sei gerade im Bereich der Prävention noch viel zu tun, bemerkte die Bürgermeisterin abschließend.
dyh/Grafik: Stadt Wiesloch