Bei Krankheit des Kindes:
Eltern in Baden-Württemberg bestens organisiert
05.04.2011, Wenn es um die Betreuung ihrer kranken Kinder geht, sind die berufstätigen Eltern in Baden-Württemberg laut der Techniker Krankenkasse (TK) bestens organisiert. Nur wenige Eltern müssen hier der Arbeit fern bleiben. Gerade einmal 2,5 Prozent aller TK-Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, nahmen diese Leistung im Jahr 2009 in Anspruch. So wenige wie in keinem anderen Bundesland. Deutschlandweit einheitlich ist die Zurückhaltung der Väter: Nur bei jedem fünften erkrankten Kind blieb Papa von der Arbeit zu Hause.
Erkrankt ein Kind, darf Mama oder Papa zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer freizustellen. Manche Betriebe – abhängig vom gültigen Tarifvertrag – zahlen sogar das Gehalt in dieser Zeit weiter. Ist das nicht der Fall, springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Jedes Elternteil kann bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes erkrankte Kind unter zwölf Jahren frei nehmen, maximal bis zu 25 Arbeitstagen pro Jahr. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf bis zu 20 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, maximal 50 Arbeitstage, egal wie viele Kinder im Haushalt leben.
In Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt beispielsweise wurde das Kinderkrankengeld siebenmal häufiger in Anspruch genommen als in Baden-Württemberg.
Der große Unterschied lässt sich durch die verschiedenen Arbeits- und Lebenswelten begründen. In den neuen Bundesländern arbeiten mehr als doppelt so viele Mütter in Vollzeit als im Westen. Im Osten gibt es auch deutlich mehr alleinerziehende Mütter.
TK/Foto: Techniker Krankenkasse