Pflegeversicherung für alle
Damit die Versorgung gewährleistet ist
11.01.2010, Mannheim - Seit seinem Schlaganfall ist der 81-jährige Karl-Heinz Müller pflegebedürftig. Er ist alleinstehend und seine einzige Tochter lebt in der Nähe. Doch sie ist berufstätig und hat deshalb wenig Zeit, um sich um ihren Vater zu kümmern. Der ambulante Pflegedienst versorgt Karl-Heinz Müller dreimal am Tag. Neben der Hilfe beim Aufstehen, beim Waschen und beim Essen kümmert sich das Pflegeteam um die Reinigung der Wohnung und die Wäsche. Dafür stellt man Karl-Heinz Müller 3.600 Euro monatlich in Rechnung. Die Krankenkasse hat dem Vater die Pflegestufe II bescheinigt. An den Pflegekosten beteiligt sie sich deshalb mit 1.040 Euro im Monat. Die Familie Müller hat ein finanzielles Problem, doch sie steht nicht alleine damit in Deutschland.
Kinder haften für ihre Eltern
Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Heute erhalten bereits über zwei Millionen Bürger Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. In jungen Jahren sind meist Krankheiten oder Unfälle die Ursache für Pflegebedürftigkeit. Am häufigsten erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe I oder II. Eine professionelle Pflege in einem guten Pflegeheim oder zuhause ist teuer. Die Kosten hierfür können schnell die 3.000-Euro-Grenze überschreiten. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nur eine Grundabsicherung. Sind die Rente und das Vermögen des Pflegebedürftigen aufgezehrt, springt das Sozialamt ein und lässt sich das Geld von den Ehepartnern oder Kindern erstatten. Für die meisten Senioren ist diese Vorstellung ein Alptraum. Ob die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt und wie viel, hängt davon ab, in welcher Pflegestufe jemand eingestuft ist. Diese bemisst sich danach, in welchem Umfang der Mensch Hilfe dauerhaft benötigt. Weiterhin kommt es darauf an, wo und von wem der Betroffene versorgt wird. Wird der Pflegebedürftige zuhause von Angehörigen versorgt, zahlt ihm die Kasse ihm ein Pflegegeld, das er an seine Helfer weitergeben kann. Der Betrag ist jedoch niedriger, als die Kasse bei gleicher Pflegestufe an den ambulanten Pflegedienst zahlt. Im Höchstfall zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.510 Euro im Monat für die professionelle Pflege eines Betroffenen in der Pflegestufe III. Für die Pflege durch Angehörige gibt es im gleichen Fall 685 Euro monatlich. Eine Ergänzung durch eine private Pflege-Zusatzversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Doch die Auswahl ist groß und Pflegeversicherung ist nicht gleich Pflegeversicherung.
Es gibt drei Varianten der Pflegezusatzversicherung:
· Pflegerentenversicherung
· Pflegetagegeldversicherung
· Pflegekostenversicherung
Eine Gegenüberstellung der drei Varianten zeigt Unterschiede auf:
Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte, ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rentenzahlung. Damit können die zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleibenden Lücken zumindest teilweise gedeckt werden. Die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig von der durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgelegten Pflegestufe. Die volle Rentenhöhe erhält der Versicherte in der Regel erst ab der Pflegestufe III.
Von der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Pflegefall ein zuvor vereinbartes Tagegeld. Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Art der Leistung und der Höhe der Pflegestufe. Die volle Tagegeldhöhe erhält der Versicherte in der Regel erst ab der Pflegestufe III. Der Pflegebedürftige kann das Geld frei verwenden. Viele Versicherer begrenzen das Tagegeld aber auf 60 bis 80 Euro. Der HUMANIS® TAGEGELD Tarif ZP PT der Mannheimer Krankenversicherung AG z.B. sichert im Pflegefall auf Dauer ein Zusatzeinkommen bis zu 100 Euro täglich. Der Kunde erhält ab Pflegestufe II 70 % des vereinbarten Tagegeldsatzes und ab Pflegestufe III den vollen Betrag. Wofür der Versicherte das Geld einsetzt, bleibt ihm überlassen. Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich. Sobald die Einstufung in Pflegestufe II oder III erfolgt, endet die Beitragszahlung. Das bedeutet zusätzliche Entlastung. Kostenlose Hilfeleistungen rund um die Uhr, z.B. medizinische Informationen zum Thema Pflege, zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen ergänzen das Angebot.
Die Pflegekostenversicherung zahlt keinen vorher fest vereinbarten Betrag. Sie orientiert sich in erster Linie an den entstandenen Pflegekosten. Sie übernimmt neben den Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Fahrten. Darüber hinaus kann jeder Versicherte das Leistungsspektrum individuell erweitern.
MV