13.11.2009, Heidelberg -
Das Landgericht Heidelberg, der Anwaltsverein Heidelberg und die IHK Rhein-Neckar stellen das neue „Heidelberger Mediationsprojekt (HMP)“ vor, das mit Beginn des Jahres 2010 im Landgerichtsbezirk Heidelberg und damit auch bei den Amtsgerichten Sinsheim und Wiesloch eingeführt wird.
Bei einer Mediation versucht ein Mediator, eine Art Schlichter zwei Konfliktparteien bei der einvernehmlichen Beilegung Ihres Streites zu unterstützen. Dabei sollen neben rechtlichen Aspekten insbesondere auch die (wahren) Interessen der Streitparteien berücksichtigt werden.
In jüngerer Zeit gibt es bei einigen Gerichten in Deutschland Modellversuche, einem streitigen Prozess ein Mediationsverfahren vorzuschalten. Diese Versuche haben ein sehr unterschiedliches Echo gefunden. Landgericht und Anwaltsverein haben daher versucht, in dem gemeinsam auf Anregung des Landgerichts entwickelten Heidelberger Mediationsprojekt neue Wege zu gehen. Soweit bekannt, ist das Heidelberger Projekt aus mehreren Gründen bisher einzigartig und könnte Modellcharakter auch für andere Gerichtsbezirke haben.
Im Vordergrund steht die Freiwilligkeit eines Mediationsverfahrens, erläutert der Vorsitzende des Heidelberger Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Michael Eckert. „Mediatoren sind entweder Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder Sachverständige in ihrem jeweiligen Fachgebiet. Damit können langwierige und teure Beweisaufnahmen vermieden und Sachverstand in die Mediationsverhandlung direkt einbezogen werden“.
Gerade im Modellbereich „Baurecht“ bieten sich solche Mediationsverfahren an, um langwierige, nervenaufreibende und teure Beweisaufnahmen mit Sachverständigengutachten ggf. zu vermeiden.
Eine weitere Heidelberger Besonderheit ist, dass Richter hier nicht als Mediatoren „tätig werden“, erläutert Rechtsanwalt Michael Eckert und geht damit auf eine oft zu hörende Kritik an anderen Mediationsprojekten ein.
Wichtig ist für Eckert auch die – bei Gerichtsverfahren am Landgericht ohnehin gesetzlich vorgeschriebene - anwaltliche Vertretung für beide Parteien: damit wird auch der Übervorteilung nicht anwaltlich vertretener Parteien vorgebeugt.
Für die Bürgerinnen und Bürger bietet ein solches Mediationsverfahren nicht nur zeitliche und finanzielle Einsparungsmöglichkeiten, sondern auch die Chance, mit Hilfe ihres Anwaltes oder ihrer Anwältin und der Mediatoren eine Konfliktlösung zu gestalten, die es erlaubt, mit dem Prozessgegner anschließend wieder in Frieden zu leben.
Schließlich profitieren auch Unternehmen von einer solchen Mediation, da sie helfen kann, Konflikte schnell und einvernehmlich so beizulegen, dass Kläger und Beklagter nach dem Prozess wieder zusammen „Geschäfte“ machen können.
Rechtsanwalt Eckert