Weingartener Haushalt
Haushaltskonsolidierung ist weiterhin notwendig
04.02.2012, Weingarten - Nach fünfmonatiger intensiver Vorberatung sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftpläne für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und den Eigenbetrieb Bauhof für 2012 unter Dach und Fach:
Der Weingartener Gemeinderat hat am Montagabend dem umfangreichen Zahlenwerk mit großer Mehrheit seinen Segen gegeben. Gegen den Haushalt stimmte lediglich Gemeinderätin Gabriele Koch (CDU), weil die weitere Erhöhung der Grundsteuer binnen eines Jahres der Bevölkerung gegenüber unzumutbar sei und Einsparpotenziale in anderen Bereichen nicht entsprechend ausgeschöpft worden seien. Bürgermeister Eric Bänziger bezeichnete den Haushalt als einen Kompromiss aus der Erkenntnis, einerseits die notwendigen Maßnahmen einleiten zu müssen, um die Verschuldung dauerhaft zu begrenzen, und andererseits die Belastung der Einwohner so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig müsse die Gemeinde jedoch ihre Infrastruktur weiterhin attraktiv gestalten.
Einnahmen und Ausgaben
Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf der Einnahmenseite auf 18,56 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen zirka 18,4 Millionen Ausgaben, so dass sich ein Plus von 155 700 Euro als Zuführung an den Vermögenshaushalt ergibt.
Der Vermögenshaushalt, in dem die Investitionen der Gemeinde ausgewiesen sind, beläuft sich in Einnahmen auf rund 1,6 Millionen Euro. Dem stehen Ausgaben von etwa 3,4 Millionen Euro gegenüber, so dass sich ein Finanzierungsdefizit von über 1,8 Millionen Euro ergibt. Dieses wird ausgeglichen durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 856 000 Euro und einer Kreditaufnahme von 980 000 Euro.
Weingartens Verschuldung
Durch die Kreditaufnahme wird sich die Verschuldung der Gemeinde einschließlich der drei Eigenbetriebe von nahezu 11,5 Millionen Euro auf nunmehr fast 12,9 Millionen Euro erhöhen. Aus dem Finanzplan ist zu ersehen, dass die Verwaltungshaushalte bis zum Jahr 2015 im Gegensatz zum Vorjahr jeweils wieder geringe Überschüsse abwerfen, so dass dadurch wenigstens die von der Gemeindeordnung vorgeschriebene Mindestzuführung in den Vermögenshaushalt erreicht werden kann.
Eine Netto-Investitionsrate, das heißt Zuführung abzüglich Tilgung, steht aber außer 2013 in den folgenden Jahren für investive Maßnahmen nicht zur Verfügung. Diese werden daher im Wesentlichen durch Grundstückserlöse und Beiträge finanziert. Im Jahr 2015 ist jedoch ein weiteres Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen Euro notwendig. Der Stand der Verschuldung der Gemeinde wird sich dadurch von 4,02 Millionen Euro zum Jahresbeginn auf 5,8 Millionen Euro zum Ende 2015 erhöhen.
Haushaltsplan in einigen Punkten geändert
Die Gemeindeverwaltung hat die Gliederung des Haushaltes in mehreren Punkten geändert. Diese Änderungen machen den Haushalt ab sofort transparenter. Gleichzeitig ist damit der Anfang zur Einführung der Kosten-Leistungsrechnung gemacht. Diese ist wiederum für die Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltsrechts erforderlich.
Nach der Gemeindeordnung hat die Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese enthält die Festsetzung des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Kreditermächtigung, der Verpflichtungsermächtigungen, des Höchstbetrages der Kassenkredite und die Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Plan tritt in Kraft
Die jetzt vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. Die Gemeinde wird nunmehr die Haushaltssatzung dem Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen. Diese muss unter anderem den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme und die Verpflichtungsermächtigungen genehmigen.
Die Genehmigung der Haushaltssatzung wird dann noch öffentlich bekannt gemacht. Über die Haushaltsrede des Bürgermeisters und die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen wird die „Weingartener Woche“ noch ausführlich berichten.
Text: rof / Foto: prf