Sicher und mobil
Mit dem Fahrrad in den Frühling
07.04.2010, Nach dem lang andauernden Winter mit Kälte und Schnee verleiten die ersten wärmenden Sonnenstrahlen wieder regelrecht zu Aktivitäten im Freien. Neben Spaziergängen und Wanderungen stehen Unternehmungen mit dem Fahrrad hoch im Kurs. Wegen der langen Pause während des Winters empfiehlt die Polizei, sich vor der ersten Ausfahrt mit den drohenden Gefahren und den Vorschriften für Fahrradfahrer im Straßenverkehr auseinanderzusetzen. Wer außerdem lange Spaß an seinem Fahrrad und seinem Gepäck haben möchte, sollte sich mit einem geeigneten Diebstahlschutz und einer wirksamen Diebstahlsicherung näher befassen. „Lebenswichtige Regeln“: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sind in Fahrtrichtung besonders gekennzeichnete Radwege vorhanden, müssen diese benutzt werden. Besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme ist geboten, wenn durch ein entsprechendes Zusatzzeichen auch anderen Verkehrsteilnehmern die Benutzung des Radwegs gestattet wird. Bei unklaren Verkehrslagen, an Grundstücksein- und -ausfahrten sowie an Kreuzungen mit Abbiegeverkehr gilt es besonders aufmerksam zu sein und eine defensive Fahrweise an den Tag zu legen. Weiterhin ist zu beachten, dass auch für Radfahrer die Verkehrsregelung durch Ampelanlagen gilt. Da sich manche Ausfahrt mit dem Rad bis in die Dämmerung oder sogar in die Dunkelheit ausdehnen kann ist es empfehlenswert, helle Kleidung mit reflektierenden Elementen oder eine reflektierende Warnweste zu tragen, um von Autofahrern besser erkannt zu werden. Zusätzlichen Schutz zur Verhinderung von Verletzungen bei einem Sturz oder einem Verkehrsunfall bietet der Fahrradhelm! Voraussetzung für eine unfallfreie Fahrt und lang anhaltenden Spaß am eigenen Gefährt sind ein verkehrssicheres Fahrrad und ausreichender Diebstahlschutz.
Damit Sie nach einer Ausfahrt sicher und auch wieder mit dem eigenen Fahrrad nach Hause kommen, beachten Sie bitte folgende Tipps:
1) Prüfen Sie Ihr Rad vor jeder Fahrt auf seinen einwandfreien technischen Zustand. Besonderes Augenmerk gilt dabei einer stets funktionierenden Beleuchtung und den Bremsen.
2) Sichern Sie im Fahrradkorb mitgeführte Gegenstände und Handtaschen unbedingt zusätzlich, da diese von Dieben sogar im Vorbeifahren leicht entnommen werden können. Lassen Sie auch beim „kurzzeitigen“ Abstellen des Fahrrads nichts im Korb zurück.
3) Stellen Sie Ihr Rad nicht an verlassenen und uneinsehbaren Plätzen ab und schließen Sie es immer an fest verankerte Gegenstände oder einen Fahrradständer, auch wenn Sie sich „nur kurz“ entfernen.
4) Lassen Sie Ihr Fahrrad sicherheitshalber mit der sogenannten „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ codieren.
Auch in diesem Jahr werden im Foyer des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Beiertheimer Allee 16, ab dem 20.04.2010 wieder 14-täglich dienstags in der Zeit von 15-18 Uhr Fahrradcodierungen durch ehrenamtliche Helfer des Polizeisportvereins Karlsruhe durchgeführt. (Anmeldung unter der Rufnummer 0721/939-5992.) Damit die Codierung am Fahrrad vorgenommen werden kann, ist die Vorlage des Personalausweises sowie ein Eigentumsnachweis erforderlich.
Darüber hinaus werden Fahrradcodierungen auch vereinzelt von den Polizeirevieren im Stadt- und Landkreis Karlsruhe oder von autorisierten Fahrradhändlern gegen eine geringe Gebühr durchgeführt. Nachfragen lohnt sich!
Weitere Informationen und spezifische Medien zum Thema erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de sowie bei jeder Polizeidienststelle. Dort erhalten Sie auch das Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ mit dem heraustrennbaren Fahrradpass, und Sie erfahren die nächsten Codiermöglichkeiten und -termine in Ihrer Nähe.
Polizeipräsidum Karlsruhe