16.10.2009,
1884 wurde die gesetzliche Unfallversicherung eingeführt, um die Arbeiter nach einem Unfall am Arbeitsplatz finanziell zu unterstützen. Heute ist diese in aller Welt vorbildliche Versicherung im Rahmen der Solidaritätsverpflichtung unseres Sozialstaates wesentlich ausgedehnt worden.
Ohne eigenen Beitrag sind versichert: Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende und Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstelle; Kleinkinder, im Kindergarten oder wenn sie eine Kindertagesstätte besuchen; Schüler und Studenten; Helfer bei Unglücksfällen; Blut und Organspender sowie Landwirte.
Ohne Klärung der Schuldfrage zahlt die gesetzliche Unfallversicherung in jedem Fall bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die Kosten ärztlicher Behandlung werden ohne zeitliche Begrenzung übernommen, einschließlich Arznei, Verbands und Heilmittel.
Verletztengeld wird bis zur Höhe des Nettolohnes bis zu 78 Wochen lang gezahlt.
Als Berufshilfe gibt es ein Übergangsgeld für die Zeit einer Umschulung oder einer Ausbildungszeit.
Als soziale Rehabilitation werden zusätzlich zur Heilbehandlung gezahlt: Kraftfahrzeug und Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, psychologische Betreuung und Rehabilitationssport.
Verletztenrente gibt es zusätzlich zur normalen Rente für diejenigen, deren Erwerbsfähigkeit durch Unfall oder Berufskrankheit für mehr als 26 Wochen um 20 % oder mehr gemindert ist.
Pflegegeld, Sterbegeld, Hinterbliebenen und Waisenrente gehören darüber hinaus zu dem Leistungsprogramm der Unfallversicherung.
Eine weitere und interessante Informationsquelle ist www.dguv.de, die Internetseite der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Deutscher Seniorenring e.V.