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Änderung des Flächennutzungsplans

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten mit den Mitgliedsgemeinden Stadt Meßstetten, Nusplingen und Obernheim hat am 25. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zweck der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Grund/Hülbenwiesen“ in Hartheim. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen und gestalterischen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.

Da der Bebauungsplan nicht gänzlich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der Verantwortung der Gemeinde, für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Änderungen gegenüber der Fassung des Vorentwurfs

Die während der Auslegungszeit eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung sind in der Synopse dargestellt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Der vorliegende Entwurf enthält folgende Änderungen:

  • Die Sonderbaufläche „Landwirtschaft, Gewann Grund“ wird nicht weiterverfolgt und ist nicht mehr Bestandteil der vorliegenden FNP-Änderung.
  • Für die Wohnbaufläche „Grund/Hülbenwiesen“ sind keine Änderungen erforderlich.
  • Ein Umweltbericht wurde erstellt und liegt den Unterlagen bei.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ein Erläuterungsbericht mit Begründung und Umweltbericht, der zeichnerischen Darstellung der geplanten FNP-Änderung sowie die Synopse – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 12. Juni bis einschließlich 12. Juli 2023 in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden während der üblichen Öffnungszeiten statt:

  • Stadt Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten
  • Gemeinde Nusplingen, Marktplatz 8, 72362 Nusplingen
  • Gemeinde Obernheim, Hauptstraße 8, 72364 Obernheim

Im gleichen Zeitraum werden die vorgenannten Unterlagen im Internet unter www.stadt-messstetten.de/aktuelles/neuigkeiten/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. 

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bietet sich u.a. die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist die Stellungnahmen in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per E-Mail (bauamt@messstetten.de) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Anregungen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen: 

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 23.02.2023 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insbesondere die Auswirkungen auf seine Gesundheit und die Wohn- und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser und die Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Landratsamt Zollernalbkreis – Untere Naturschutzbehörde zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft, insbesondere auf die betroffenen geschützten Artengruppen
  • Landratsamt Zollernalbkreis – Untere Bodenschutzbehörde zu den betroffenen Bodenarten und die Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden
  • Landratsamt Zollernalbkreis – Untere Wasserbehörde zur Lage des Plangebiets im Wasserschutzgebiet

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

 

Meßstetten, den 02. Juni 2023

gez. Frank Schroft

Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft