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Aktuelles

Sprechstunden des Bürgermeisters

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 07429 931080 oder per E-Mail:   hans.marquart@egesheim.de.

 

Dienststunden

Montag: 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Montagnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Folgende Öffnungszeiten gelten während der Feiertage:

Vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 ist das Rathaus geschlossen. In dringenden Fällen können Sie eine Nachricht unter folgender Rufnummer hinterlassen, 0170 6442203, oder eine E-Mail schreiben.

Sie erreichen uns unter den folgenden Telefonnummern:
Rathaus: 07429/931080
Bauhof: 07429/3371

und per E-Mail unter: info@egesheim.de

 

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Gemeindewald Egesheim – Ergebnisbericht 2024 und Bewirtschaftungsplan 2024

In seinem Bericht über den vorläufigen Vollzug für das Jahr 2024 berichtet Oberforstrat Leo Sprich, dass aufgrund des warmen und trockenen Frühjahres seitens des Forsts auch für das Jahr 2024 befürchtet wurde, dass sich der Borkenkäfer wieder verstärkt ausbreitet. Diese Befürchtung hat sich, im Gegensatz zu anderen Teilen des Landkreises, in Egesheim glücklicherweise nicht bewahrheitet, so dass für das Jahr 2024 lediglich 106 Fm Schadholz angefallen sind.

Bis Ende November 2024 konnten in Egesheim 2.300 Fm eingeschlagen werden. Weitere 300 Fm dürften noch anfallen, so dass im Jahr 2024 ca. 3.000 Fm eingeschlagen werden. Diese Menge kompensiert die Mindermengen der vergangenen Jahre, so dass das jährliche Soll des 10-Jahres-Plans zur Mitte des Planungszeitraums zu 50 % auch erfüllt wird. Für 2025 ist eine Zwischenrevision vorgesehen, deren Ergebnis im Rahmen einer Waldbegehung dem Gemeinderat präsentiert werden soll.

Aufgrund der Tatsache, dass beim Einschlag von 1.000 Fm in der Winkelhalde mit dem Einsatz des Seilkrans höhere Kosten entstanden sind, wird für 2024 ein Wirtschaftsergebnis von ca. 17.000 € erwartet. 

Im Waldbewirtschaftungsplan für das kommende Jahr sollen 2.400 Fm eingeschlagen werden. So dass auch in 2025 gegenüber dem 10-jährigen Waldbewirtschaftungsplan von 2.184,6 Fm etwa 10 % mehr eingeschlagen werden.

Daraus wird ein Erlös von 160.000 € erwartet. Nach dem Abzug der Kosten für den Einschlag in Höhe von 83.000 € wird aus dem Holzverkauf ein Überschuss von 77.000 € erwartet. Für neue Kulturen, den Waldschutz, die Bestandspflege und Erschließung werden Kosten in Höhe von 36.000 € eingeplant, so dass unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten sowie Betriebssteuern und Beiträge in 2025 für den Wald ein Ergebnis von 10.000 € zu erwarten ist.

Zur Neupflanzung im Jahr 2025 sind im Gewann Bühl, Ob der Setze und Beilsteinhalde 3.200 Tannen, 200 Fichten und 120 Douglasien vorgesehen. Weitere Maßnahmen der Forst für das kommende Jahr sind die Jungbestandspflege auf eine Fläche von 1,8 ha, die Pflege unter Schirm auf einer Fläche von ca. 1,7 sowie ca. 2,5 km Fahrweginstandhaltung.

Bürgermeister Marquart bedankte sich bei Oberforstrat Leo Sprich und Revierförster Stefan Schrode für den detaillierten Bericht und die Vorstellungen des Bewirtschaftungsplans. Weiter lobt Bürgermeister Hans Marquart die gute Arbeit des Revierförsters und die stets angenehme Zusammenarbeit. 

Haushaltsplan 2025 – Vorberatung

Bürgermeister Marquart erläuterte dem Gremium die von Frau Lisa Holzer erstellte Sitzungsvorlage und den in der Klausurtagung erarbeiteten Haushaltsentwurf: Der vorliegende Entwurf basiert auf der Oktober-Steuerschätzung, die gegenüber der Mai-Steuerschätzung niedrigere Steuereinnahmen für den Finanzplanungszeitraum prognostiziert. 

Der Rückblick auf die vergangenen zwei Jahre zeigt, dass beide Jahre besser abschließen konnten als geplant. Wobei die Hochrechnung für 2024 ein ordentliches Ergebnis von ca. 302.900 € erwarten lässt. 

Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für 2025 wurden die lfd. Aufwendungen sowie Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen aus den Ergebnissen der Vorjahre unter Berücksichtigung der Preissteigerungen fortgeschrieben. Das Gewerbesteueraufkommen für 2025 wurde vorsichtig auf 260.000 € geschätzt. Weiter wurden die Umlagen entsprechend den bekannten Beschlüssen erhöht. 

Aufgrund der Investitionen in 2025 (mit Schwerpunkt Neubau Feuerwehrgerätehaus) ist die Auflösung des Deka-Fonds und eine Kreditaufnahme von 500.000 € erforderlich. Im Ergebnishaushalt ist mit einem ordentlichen Ergebnis von minus 119.700 € zu rechnen. Im Finanzhaushalt wird ein Zahlungsmittelüberschuss von 28.900 € erwartet. 

Um alle in der Mittelfristplanung bis 2028 vorgesehenen Maßnahmen, wie Anbau Kindergarten, Erschließung 1. Bauabschnitt „Kleines Öschle“, Straßen- und Kanalsanierung, realisieren zu können, wird auch in den kommenden Jahren eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich, für die jährlich eine Tilgung von 50.000 €, bzw. in 2028 aus dem Bausparvertrag eine Sondertilgung von 800.000 € zur Tilgung der Darlehen vorgesehen ist. Ende 2028 wird die Verschuldung der Gemeinde bei ca. 1,2 Mio. € liegen. Sollten sich einzelne Maßnahmen nach hinten verschieben, wird sich die Höhe der Verschuldung im vorgenannten Zeitraum reduzieren. 

Neubau Feuerwehrgerätehaus – Vergabe verschiedener Lieferaufträge

Im Beisein des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Frank Dreher, wurden folgende Anschaffungen für das neue Feuerwehrgerätehaus beschlossen. 

Die Spinde für die Umkleide Damen, Herren und Jugend werden von der Fa. Kessler & Söhne aus Stuttgart zum Preis von 14.238,35 € beschafft. Die Teeküche wird bei der Fa. Kreativ Möbel GmbH aus Wehingen (Angebotspreis 12.449,78 €) bestellt. Die Möbel für Schulungs- und Funkraum soll die Fa. 3b IDO aus Laufen/N. zum Preis von 18.866,46 € liefern. Das Hochregal/Weitspannregal wird zum Preis von 3.258,40 € von der Fa. Fetzer in Denkingen und das BTL Powersingle 16 A, Batterietest- und Ladesystem,von der Fa.IEP Pölz GmbH aus Freilassing zum Preis von 3.465,98 € angeschafft. 

Bürgermeister Hans Marquart bedankt sich beim Kommandanten Frank Dreher für seinen unermüdlichen Einsatz für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses sowie bei allen Feuerwehrkameraden für ihr Engagement in der Gemeinde.

Bestimmung des Straßennamens für das Baugebiet „Kleines Öschle“

Als Namen für die Straße im Neubaugebiet „Kleines Öschle“ wurde „Im Öschle“ festgelegt. 

Verschiedenes

Dem neu erstellten Begrüßungsschild des Landkreises an der L 433 aus Richtung Nusplingen an der Kreisgrenze wurde das Einvernehmen erteilt.

Auf Anregung der Gemeinde Reichenbach a. H. wurde festgelegt, dass in 2025 die Seniorenadventsfeier am 2. Adventssonntag nochmals von der Gemeinde Reichenbach a. H. veranstaltet wird, um dann anschließend wieder im zweijährigen Veranstaltungsrhythmus wie gewohnt fortzufahren.

Aufgrund terminlicher Überschneidungen und der für den 23. Februar 2025 vorgesehenen Bundestagswahl muss der für den 10. Januar 2025 vorgesehene Neujahrsbürgertreff dieses Jahr entfallen. 

Die für 2020 vorgesehene Ausstellung zum Gemeindejubiläum „1250 Jahre Egesheim“ soll in 2025 als Ausstellung „Egesheim – einmalig seit 770“ nachgeholt werden. Die Herren Ewald Reiser, Karl Reiser und Alfred Sieger konnten hier für die Vorarbeiten und Koordination der Ausstellung im Herbst gefunden werden. Die Ausstellung soll im bis dahin freiwerdenden Feuerwehrgerätehaus, Im Gässle, ihren Platz finden. In diesem Zusammenhang soll dort auch ein öffentliches Bücherregal entstehen. 

Zum Ende der Sitzung bedankte sich Bürgermeister Hans Marquart bei den neuen und den im Juni des Jahres ausgeschiedenen Gemeinderäten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und deren Engagement für die Gemeinde. Er wünschte allen Anwesenden „Frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches und friedvolles Jahr 2025“.

 

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung der 2. Fortschreibung Flächennutzungsplan

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg hat am 4. Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans sind die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach für die Stromerzeugung verstärkt erneuerbare Energien genutzt werden sollen. Aus diesem Grund wird in der Gemeinde Wehingen ein Bebauungsplan zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen und gestalterischen Voraussetzungen zur Realisierung der Vorhaben geschaffen werden.

Das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung der Gemeinde, für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Die Gemeinde Wehingen beabsichtigt, mit der Aufstellung eines Bebauungsplans auf einem derzeit landwirtschaftlich genutzten Areal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 0,9 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energien“. Zulässig sind Anlagen, die für den Betrieb und die Erschließung des Sondergebiets erforderlich sind oder in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Sonnenenergie stehen. Durch die Festsetzung als Sondergebiet werden bauliche Anlagen und Nutzungen, die nicht der Zweckbestimmung des Sondergebietes entsprechen, ausgeschlossen. Um eine geordnete Bebauung und Nutzung im Plangebiet zu gewährleisten. Die maximale Höhe der einzelnen Module wird beschränkt, sodass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stark reduziert werden kann.

Es ist vorgesehen, den Großteil des produzierten Stroms der PV-Anlage vor Ort zu verwerten und den Überschuss in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Mit dem Bau der Anlage kann somit ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Stromversorgung und zum Klimaschutz geleistet werden.

Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 Baden-Württemberg sollen für die Stromerzeugung verstärkt regenerative Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie Erdwärme genutzt werden. Nachdem im März 2017 die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung durch die Landesregierung verabschiedet wurde (letzte Änderung durch Verordnung vom 21. Juni 2022, GBl. S. 293), können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auch auf Acker- und Grünlandflächen im Rahmen der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines solchen landwirtschaftlich benachteiligten Gebiets.

Der wirksame Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg stellt das Plangebiet als Grünfläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Montag, 23. Dezember 2024, bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des GVV Heuberg unter www.gvv-heuberg.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter der Rubrik „GVV aktuell“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

www.gvv-heuberg.de/buerger-gvv/gvv-aktuell

Zusätzlich werden die Unterlagen im Verbandsbauamt des GVV Heuberg, Im Weiher 1, 78564 Wehingen, sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an info@gvv-heuberg.de) oder sind bei Bedarf im Verbandsbauamt in Wehingen oder in den Rathäusern der Verbandsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (GVV Heuberg, Im Weiher 1, 78564 Wehingen) einzureichen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist ein Erläuterungsbericht mit Begründung und Umweltbericht sowie einem zeichnerischen Teil des Änderungsbereiches.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (/Gemeinderat/Verbandsversammlung) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wehingen, den 19.12.2024

André Kielack

Verbandsvorsitzender

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathauseingang in der Zeit vom 19. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024. Auf diesen Anschlag wird hiermit verwiesen

 

Grundsteuerreform

Versand der Grundsteuerbescheide 2025

Aufgrund der noch laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 bei den Finanzämtern sowie bei der Veranlagungsstelle des GVV Heuberg können die Grundsteuerbescheide 2025 erst später erstellt und zugestellt werden. Wir gehen davon aus, dass dies voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2025 erfolgen wird.

Den Grundsteuerbescheiden 2025 werden weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuer beigefügt.

Gemeindeverwaltungsverband Heuberg

 

Abfallbeseitigung

Restmüll: 20. Dezember 2024

Windeltonne: 20. Dezember 2024

Biotonne: 28. Dezember 2024    

Papiertonne: 4. Januar 2025

Werttonne: 14. Januar 2025

 

Freundliche Grüße

Ihr Bürgermeister Hans Marquart