Diese Maßnahmen fallen ab 8. April
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hat der Bund ab dem 8. April abgeschafft.
Welche Maßnahmen zum 1. März wegfallen sind
Folgende Personen und Gruppen müssen in BW ab dem 1. März keine Maske mehr tragen:
- Ärzte bzw. Pflegekräfte in Krankenhäusern
- Ärzte bzw. Personal in den Arztpraxen
- Personal in den Pflegeheimen
- Bewohner von Pflegeheimen
– es gibt keine Absonderungsregeln mehr für Corona-Infizierte
– keine Testpflicht mehr!
Schon davor war es immer schwerer, die Regeln durchzusetzen
Die Mitglieder der „Task-Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe“ appellieren an Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die Corona-Schutzmaßnahmen weiter ernst zu nehmen.
Die Mitarbeitenden in der Pflege haben zunehmend Probleme, die Corona-Regeln in Pflegeheimen durchzusetzen. Manche Besucher seien nachlässig beim Tragen einer Schutzmaske oder wollten auch ohne vorherigen Schnelltest Zugang zur Einrichtung erhalten. Aus diesem Grund rufen die Mitglieder der „Task-Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe“ dazu auf, die Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Menschen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen.
► Appell der Task Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe „Schutzmaßnahmen ernst nehmen!“ (PDF)