Welche Maßnahmen zum 1. März wegfallen
Folgende Personen und Gruppen müssen in BW ab dem 1. März keine Maske mehr tragen:
- Ärzte bzw. Pflegekräfte in Krankenhäusern
- Ärzte bzw. Personal in den Arztpraxen
- Personal in den Pflegeheimen
- Bewohner von Pflegeheimen
– es gibt keine Absonderungsregeln mehr für Corona-Infizierte
– keine Testpflicht mehr!
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Schon davor war es immer schwerer, die Regeln durchzusetzen
Die Mitglieder der „Task-Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe“ appellieren an Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die Corona-Schutzmaßnahmen weiter ernst zu nehmen.
Die Mitarbeitenden in der Pflege haben zunehmend Probleme, die Corona-Regeln in Pflegeheimen durchzusetzen. Manche Besucher seien nachlässig beim Tragen einer Schutzmaske oder wollten auch ohne vorherigen Schnelltest Zugang zur Einrichtung erhalten. Aus diesem Grund rufen die Mitglieder der „Task-Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe“ dazu auf, die Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Menschen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen.
► Appell der Task Force Langzeitpflege und Eingliederungshilfe „Schutzmaßnahmen ernst nehmen!“ (PDF)