Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung − AbwS) der
Gemeinde Hochdorf
Aufgrund von § 46 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf am 22.10.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Hochdorf vom 13.12.2011, zuletzt geändert am 24.10.2023, wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 42 Höhe der Abwassergebühren
erhält folgende Fassung:
(1) die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Schmutzwasser 2,99 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² der nach § 40 a Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Flächen 0,39 €.
§ 2
§ 1 tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hochdorf, 23.10.2024
Kuttler
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.