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Stolperstein-Verlegung

Antisemitismus in Pforzheim: Angeklagter erhebt Einspruch

Bei einer Stolperstein-Verlegung in Pforzheim soll ein Mann die anwesenden Menschen judenfeindlich beschimpft haben. (Symbolbild)

Christoph Soeder/dpa

Bei einer Stolperstein-Verlegung in Pforzheim soll ein Mann die anwesenden Menschen judenfeindlich beschimpft haben. (Symbolbild)

Nach einem mutmaßlich judenfeindlichen Vorfall während einer Stolperstein-Verlegung in Gedenken an von Nazis ermordete Juden in Pforzheim wird sich wohl ein Gericht damit befassen müssen. Der Angeklagte hat nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. «Es wird deshalb voraussichtlich zu einer Hauptverhandlung kommen», teilte ein Sprecher mit.

Einspruch gegen Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Volksverhetzung ermittelt. Nach früheren Angaben hatte das Amtsgericht Pforzheim einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vorsah. Damit wäre der beschuldigte 39-Jährige vorbestraft. Da er Einspruch einlegte, ist der Strafbefehl aber nicht rechtskräftig geworden. 

Die genaue Höhe der Tagessätze nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie orientiert sich in der Regel an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen.

Stolpersteine werden in vielen Städten verlegt

Bei dem Vorfall Mitte Mai sei ein Mann angelaufen gekommen und habe gefragt, ob es um Juden gehe, hatte Hans Mann von der «Initiative Stolpersteine Pforzheim» damals geschildert. Als die Anwesenden dies bejahten, habe der Mann zu pöbeln begonnen und unter anderem «Scheißjuden» und «Völkermörder» gerufen und dass man alle Juden erschießen und umbringen müsse. «Er war richtig ausfällig, hat uns alle beschimpft und ist fast handgreiflich geworden.» Bei der Veranstaltung waren nach Manns Angaben auch Schülerinnen und Schülern sowie extra aus Israel angereiste Angehörige der Ermordeten. 

Stolpersteine werden vielerorts verlegt. Sie sollen an Juden erinnern, die während der Nazi-Zeit deportiert und ermordet wurden. In der Regel werden die kleinen Gedenktafeln vor jenen Gebäuden in den Boden eingelassen, in denen Betroffene lebten.