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Artikelserie „Vorsorge, Pflege, Leben im Alter“ des Kreisseniorenrates Böblingen e.V. (Artikel 12)

Kreisseniorenrat Böblingen e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ambulante Pflegedienste – Unterstützung für zu Hause

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wünschen sich viele Menschen eine Versorgung in ihrer vertrauten Umgebung. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen im Kreis Böblingen werden zu Hause versorgt. Angehörige müssen die häusliche Pflege nicht allein stemmen. Zur Entlastung können ambulante Pflegedienste dabei professionell unterstützen. 

Das Leistungsangebot ambulanter Pflegedienste erstreckt sich über verschiedene Bereiche. 

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie Hilfe beim Duschen oder beim Waschen, Zubereiten des Frühstücks oder Hilfe beim Toilettengang.
  • Behandlungspflege mit Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Verabreichen von Injektionen wie beispielsweise Insulin oder Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
    Unser Tipp: Behandlungspflege muss vom Arzt verordnet werden. 
    Deshalb besprechen Sie die individuellen Bedürfnisse unbedingt mit dem Hausarzt.
  • Hauswirtschaftliche Hilfen, wie Einkaufen, Kochen oder Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.
  • Einige Pflegedienste bieten außerdem Betreuungsleistungen, wie Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, Spaziergänge, Vorlesen oder geselliges Beisammensein, an.
  • Viele ambulante Pflegedienste bieten zusätzliche Serviceleistungen an, wie Essen auf Rädern, Hausnotruf, Demenzbetreuungen.
  • Wird die Pflege und Betreuung vollständig durch Angehörige und Freunde sichergestellt, besteht die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch zu vereinbaren. Diese werden ebenfalls von ambulanten Pflegediensten angeboten. Hierbei gibt es wertvolle Tipps, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Pflegedürftige und ihre Angehörigen können mit einem Pflegedienst ihr individuelles Leistungspaket zusammenstellen.
Unser Tipp: Die Pflegedienste legen Ihnen vor Vertragsabschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung der erwarteten Leistungen einen nachvollziehbaren, detaillierten Kostenvoranschlag schriftlich vor. So wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld die Kosten für ambulante Pflege bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (siehe Artikel Pflegegeld). Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse abgeschlossen hat.
Alle Personen mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat für körperbezogene Pflegeleistungen nutzen.

 

Unser Tipp: Manchmal sind auch Personen ohne einen Pflegegrad auf eine vorübergehende pflegerische oder hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. In solchen Fällen kann ein Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnen. Mit dieser Verordnung kann bei der Krankenversicherung ein Antrag gestellt werden. Wird dem Antrag zugestimmt, übernimmt diese dann auch die Kosten.

 

Ambulante Pflegedienste können, insbesondere bei Tätigkeiten, die für Angehörige schwierig sind, wichtige Unterstützung leisten. Eine Rundumversorgung ist aber in der Regel nicht möglich. Daher ist es wichtig, sich ein Netzwerk aus Unterstützungsmöglichkeiten aufzubauen. Dieses kann neben ambulanten Pflegediensten auch aus Freunden, Bekannten und Angehörigen, Tagespflegen, ehrenamtlichen Besuchsdiensten und weiteren Beteiligten bestehen. Hierzu lohnt es sich, sich bereits frühzeitig zu informieren und die Beratungsangebote im Landkreis in Anspruch zu nehmen. Diese Zeit sollten sich die Familien nehmen, um die ihnen zustehenden Leistungen ausschöpfen und sinnvoll kombinieren zu können“, so Gabi Wörner vom Kreisseniorenrat Böblingen.

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um die Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden. 

 

Weitere Informationen zur Artikelserie finden sich auf der Homepage des Kreisseniorenrates Böblingen (www.kreisseniorenrat-boeblingen.de).