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Auflegung der Vorschlagslisten für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die vom Gemeinderat am 25.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang, ab 02.06.2023, zur Einsicht aufzulegen. Diese kann bei der Gemeinde Hessigheim, Besigheimer Straße 17, Zimmer 11, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.