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Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreises – erhöhte Vorsichtsmaßnahmen im Hohenlohekreis

 

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone im Hohenlohekreis erlassen. Damit gelten sowohl für den in der Überwachungszone liegenden Künzelsauer Teilort Laßbach als auch für den gesamten Hohenlohekreis verbindliche Anordnungen und Hinweise zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest. 

 

Die Allgemeinverfügung bleibt bis zu ihrem Widerruf durch das Veterinäramt und der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Hohenlohekreis gültig.

 

Eine Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. 

 

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Hohenlohekreises nachgelesen werden: www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen.