Der Baustellenverkehr wird während der Bauphase, wie bereits in der Erschließungsphase, geregelt.
Die Baufahrzeuge fahren über die Charlotten-, Wilhelm- und Neuhaldenstraße an und über den Bahnübergang Isolde-Kurz-Weg und das bestehende Feldwegenetz ins Gewerbegebiet Stuttgart-Weilimdorf, Motorstraße ab.
Die Verkehrsregelung wird seit 26.02.2022 umgesetzt.