Das Bürgerbüro ist außer zu den üblichen Öffnungszeiten auch am Samstag, 2. April von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen können das Gebäude an diesem Tag ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung betreten. Ebenso ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, sofern keine Befreiung durch ein ärztliches Attest mitgeführt wird. Des Weiteren sind die aktuell geltenden Hygieneregelungen zu beachten. Das Bürgerbüro befindet sich im Neubau, Rathausstraße 1 (Haupteingang), Erdgeschoss, Zimmer-Nr. E03 bis E05. Mehr Informationen auf der Internetseite unter http://www.hockenheim.de. (cs)