Die Temperaturen werden milder, die Sonne scheint, die Pflanzen beginnen zu sprießen: Mit dem Frühlingserwachen zieht es Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler, Hundehalter und Reiter wieder raus ins Freie. Zeitgleich beginnen für Landwirtinnen und Landwirte die Frühjahrsarbeiten auf Äckern und Wiesen. Konflikte sind vorprogrammiert, wenn Bäuerinnen und Bauern mit schwerem Gerät ihrer Arbeit nachgehen wollen - auch am Wochenende - während Naturfreunde sich nach Erholung sehnen.
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) appelliert an die Bevölkerung, gewisse Regeln zu berücksichtigen, um ein gutes Miteinander zu ermöglichen. Auch wenn viele Menschen der landwirtschaftlichen Arbeit auf Feld und Flur mittlerweile kritisch gegenüberstehen, vor allem bei Düngung und Pflanzenschutz, empfiehlt der LBV den direkten Dialog mit den Landwirtinnen und Landwirten zu suchen. Der Berufsstand ist offen für Fragen und erklärt Ihnen gerne, was sie tun und warum. Auskunft dazu geben auch die kostenlosen Info-Broschüren des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg, die Konfliktthemen auf Feld und Flur aufgreifen und die Sichtweise der Landwirte sowie Verhaltensregeln in freier Natur erläutern. Auf der Webseite des LBV können diese Broschüren kostenlos heruntergeladen werden.
Rücksicht nehmen auf schweres Gerät
Landwirtschaftliche Flächen sind während der Nutzzeit streng geschützt. Mit Beginn der Vegetationszeit greift ein Betretungsverbot, egal ob diese eingezäunt sind oder nicht. Das gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während des Aufwuchses und der Beweidung von März bis Oktober. Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Hunde, übrigens auch im Garten-, Obst- und Weinbau. Im Landeswaldgesetz ist zudem geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Aktuell sind die Landwirtinnen und Landwirte mit der Bodenbearbeitung, Saat und Düngung, mit großen Traktoren und Spezialgerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren. Der LBV bittet daher Spaziergänger und Radfahrer auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren den Bäuerinnen und Bauern oft das Durchkommen. Achten Sie daher auf die Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Diese Wege dürfen nach der Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.
Geldbußen möglich
Wiesen und Felder sind keine Müllhalden. Weggeworfene Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können die Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Der Landesbauernverband bittet daher, die Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause zu entsorgen. Auch Hinterlassenschaften des Hundes sind einzusammeln und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Freilaufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken, deshalb sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen. Wer die freie Landschaft betritt, ist laut den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dazu verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können bei Zuwiderhaltung eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen. Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist für Hundehalter Folgendes geregelt: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks beeinträchtigt wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.