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Die Bewerbungsphase für einen Bauplatz im Wohnbaugebiet Nord III endet am 19. März 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2022 die Rahmenbedingungen für die nächste Bewerbungsphase für Bauplätze im Wohnbaugebiet Nord III festgelegt.

Interessenten um einen Bauplatz im Baugebiet Nord III können sich seit Freitag, 10.2.2023 bewerben. Die Gemeindeverwaltung verkauft in dieser Bewerbungsphase fünf Bauplätze nach Bauplatzvergabekriterien. Die Bewerbung für einen Bauplatz ist ausschließlich online über die Plattform Baupilot möglich. Über den Link www.baupilot.com/hassmersheim können Sie sich über das Baugebiet Nord III, sowie die verfügbaren Bauplätze informieren und Ihre Bewerbung abgeben. Die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, 19.3.2023 um 24.00 Uhr.

Die Bauplätze sind zwischen 446 m2 und 516 m2 groß. Der Verkaufspreis für diese Bewerbungsphase liegt bei 260,00 €/qm. Gemäß dem Wohnraumförderprogramm der Gemeinde Haßmersheim wird für berücksichtigungsfähige Kinder unter 6 Jahren ein Nachlass von 6,00 €/m2 gewährt. Es können höchstens 5 Kinder berücksichtigt werden. 

In einem ersten Schritt können sich die Bauplatzinteressenten für das Baugebiet bewerben. Eine spezifische Bewerbung auf einen einzelnen oder mehrere Bauplätze erfolgt zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass ein Bewerberfragebogen beantwortet wird. Entsprechend der Bauplatzvergabekriterien ist jede Antwortmöglichkeit mit einer Punktzahl verknüpft und jeder Bewerber erhält auf diese Art und Weise eine gewisse Punktzahl. Diese Punktzahl ist für die Bewerber jedoch nicht ersichtlich, sondern lediglich für die Gemeindeverwaltung.

In einem zweiten Schritt werden die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Überprüfung der Angaben von der Gemeindeverwaltung benachrichtigt und haben dann die Möglichkeit einen Bauplatz auszuwählen und zu erwerben. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat das Erstauswahlrecht auf einen Bauplatz. Die weiteren vier Bewerber folgen dann gemäß der erreichten Punktzahl in absteigender Folge.

Bezüglich der möglichen Bebauung der Grundstücke verweisen wir auf die textlichen und planerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nord III - Wohnen“. Diese Festsetzungen sind in Baupilot unter der Rubrik Dokumente abrufbar.