Neues Geräteträgerfahrzeug für den Baubetriebshof
Das Vorgängerfahrzeug hat mit fast 4.000 Betriebsstunden und über 32.000 Kilometern das Ende seines Lebenszyklus‘ erreicht, dies zeigt sich vor allem durch zunehmende Ausfallzeiten und steigenden Reparaturkosten. Letztere beliefen sich allein 2023 auf über 16.000 Euro. Eingesetzt werden die Geräteträgerfahrzeuge vom Baubetriebshof im Bereich Grünpflege, Straßenunterhaltung, Sinkkastenreinigung und Winterdienst, mit jeweils anderen Komponenten. Für die Anschaffung des gleichen Fahrzeugtyps stehen rund 170.000 Euro zur Verfügung, damit sollen auch zwei veraltete Winterdienstanbauteile ersetzt werden. Nach Ausschreibung und Auftragsvergabe könnte das Fahrzeug im Frühjahr 2025 auf dem Baubetriebshof-Hof stehen. Der Ausschuss stimmte zu.
Planungsvergabe für Hochwasserschutz
Die Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes (die Redaktion berichtete mehrfach) nimmt eine weitere Hürde auf dem Weg zur Realisierung: der Ausschuss für Umwelt und Technik beschloss mehrheitlich die Auftragsvergabe der Leistungsstufe 5 der Objektplanung (Hochwasserrückhaltebecken groß mit Klimafaktor) an die Weber Ingenieure GmbH Freiburg, Kosten rund 363.000 Euro. Zudem wurde eine weitere Leistung Bereich Geotechnik vergeben, Kostenschätzung rund 286.000 Euro. Bei der Geotechnik geht es um das rechtzeitige Bevorraten von Erde für den Dammbau sowie die für den Bau erforderlichen Spezialgründungsmaßnahmen.
Mittlerweile hat das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die Offenlage passiert. Die Vergaben ab Leistungsphase 5 sind dem Gemeinderat vorzulegen; damit nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses zügig ausgeschrieben werden kann, soll die Ausführungsplanung bereits jetzt beginnen. Die Planungskosten werden mit einer Pauschale in Höhe von max. zehn Prozent der Baukosten als förderfähig anerkannt, Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes können mit einem Betrag von bis zu 70 Prozent der Baukosten zuzüglich der Planungspauschale gefördert werden, der Antrag kann nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses gestellt werden. Die Bestätigung der Förderfähigkeit des Projekts liegt vor. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Planfeststellung können die Bauleistungen zügig in der ersten Jahreshälfte 2025 europaweit ausgeschrieben werden, die Ausführungsplanung ist Grundlage dafür. Der Ausschuss stimmte mit großer Mehrheit zu.