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Fälligkeit der Grundsteuer/Gewerbesteuer/Wasser- und Abwassergebühren, Sonderfälligkeit Hundesteuer

Am 15.2.2025 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:

  • 1. Rate der Grundsteuer
  • 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer
  • 1. Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2025
     

Besonderheit bei der Hundesteuer 2025

Die Hundesteuer ist am 28.2.2025 zur Zahlung fällig.

Denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, sofern Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.