Am 15.2.2025 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
- 1. Rate der Grundsteuer
- 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer
- 1. Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren 2025
Besonderheit bei der Hundesteuer 2025
Die Hundesteuer ist am 28.2.2025 zur Zahlung fällig.
Denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, sofern Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.