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Freistellungserklärung

Die Gemeinde Seewald stellt alle Grundstücksbesitzer ihrer Gemeinde von etwaigen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter frei, die aus der Benutzung der von der Gemeinde eingerichteten, unterhaltenen oder finanziell geförderten Langlaufloipen, Schneeschuhstrecken, sowie aus dem Skifahren in freier Landschaft entstehen.

Die Freistellung erfolgt unter der Bedingung, dass der Grundstücksbesitzer die Gemeinde von gegen ihn erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis setzt, die Gemeinde zur Regelung der Angelegenheit bevollmächtigt und sich jeder rechtsverbindlichen Erklärung gegenüber dem Ansprechpartner enthält.