1. Haushaltssatzung der Gemeinde Wimsheim für das Jahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim am 18.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
9.132.409 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
- 9.656.324 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
- 523.915 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
- 523.915 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
8.957.110 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
- 8.854.812 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
102.298 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
895.600 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 5.697.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 4.801.400 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
- 4.699.102 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
3.908.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
- 538.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
3.370.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
- 1.329.102 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.908.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H.
der Steuermessbeträge; - für die Gewerbesteuer auf 320 v.H. der Steuermessbeträge.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.03.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Enzkreis am 22.04.2024 genehmigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.05.2024 bis 29.05.2024 im Rathaus Wimsheim, Rathausstraße 1, öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Wimsheim, den 15.05.2024
Mario Weisbrich
Bürgermeister