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Hundehaltung

Immer wieder erreichen uns Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, die uns auf das Problem von frei laufenden Hunden hinweisen. Einige Hundehalter leinen ihre treuen Vierbeiner beim „Gassigehen“ regelmäßig ab. Auch kommt es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines Hundes ist, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis. Oft sind auch die Bereiche, die der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen, z. B. Kurgarten, Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt.

Derart entstehende Spannungen brauchen gar nicht aufzukommen, wenn nur einige Spielregeln beachtet werden. Wir wollen deshalb nochmals auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen.

  • Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
  • Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
  • Während der Nachtzeit sind Hunde an der Leine zu führen.
  • In Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen (also auch in unserem Kurgarten).
  • Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegte „Häufchen“ sind unverzüglich vom Hundehalter zu beseitigen. Dabei können die sogenannten Hundetüten behilflich sein.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Somit wird auch die Gefahr, dass frei laufende Hunde Menschen oder insbesondere auch Kinder anfallen und verletzen, auf ein Minimum reduziert und ein Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

Dafür herzlichen Dank!