Am 9. Juni findet ein Bürgerentscheid zum Thema Windenergieanlagen statt.
Was sind Windvorranggebiete?
Windvorranggebiete sind Gebiete im Regionalplan, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen baurechtlich privilegiert, also vereinfacht, ist. Die Gebiete auf Weil der Städter Gemarkung werden vom Verband Region Stuttgart festgelegt.
Baden-Württemberg muss 1,8 Prozent der Landesfläche für die Entwicklung von Windenergieanlagen bis September 2025 zur Verfügung stellen. Das ist gesetzlich im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, 2023) und im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG, 2023) festgelegt. Das Land hat die Regionalverbände mit dieser Aufgabe betraut. Der Verband Region Stuttgart, zu dem Weil der Stadt gehört, hat insgesamt vier Flächen auf der Gemarkung Weil der Stadts im Entwurf ausgewiesen. Die letzte Entscheidung wird in der Regionalversammlung getroffen.
Die Vorranggebiete liegen im Außenbereich, also außerhalb bebauter Gebiete. Die Hürden für das Bauen im Außenbereich sind grundsätzlich hoch. Regelmäßig dürfen im Außenbereich nur sogenannte „privilegierte Vorhaben“, zum Beispiel von landwirtschaftlichen Betrieben, gebaut werden. In den ausgewiesenen Vorranggebieten wären Windenergieanlagen dann ebenfalls baurechtlich privilegiert.
Um das Flächenziel für die Windvorranggebiete zu erreichen, hat der Gesetzgeber ein bislang ungewöhnliches Verfahren gewählt: Gelingt es nicht, die geforderten 1,8 Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete auszuweisen, werden Windenergieanlagen überall im Außenbereich zulässig sein, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Festlegung von Vorranggebieten durch die Region dient somit der Steuerung von Windenergie-Standorten im Außenbereich und hat weitreichende Konsequenzen.
Wie wurden diese Windvorranggebiete ausgewählt?
Die wichtigste Voraussetzung ist die mittlere gekappte Windleistungsdichte. Sie ist ein Maß dafür, wie viel Energie an einem Standort durch Windenergieanalgen „geerntet“ werden kann. Diese wird in Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe über dem Grund gemessen. In Baden-Württemberg gilt ein Orientierungswert von 215 Watt pro Quadratmeter (W/m²). In der Region Stuttgart haben 34 Prozent der Regionsfläche eine ausreichende Windleistungsdichte.
Ist eine ausreichende Windleistungsdichte vorhanden, wird die Fläche im Hinblick auf die rechtlichen Ausschlusskriterien betrachtet. Geprüft werden flächenhafte Sachverhalte, die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Dies sind zum Beispiel Siedlungs- und Verkehrsflächen, Naturschutzgebiete (oder andere durch Fachgesetze geschützte Gebiete) oder gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände zu bestimmten Nutzungen. Übrigens: Zur Wohnbebauung muss ein Abstand von 700 Metern eingehalten werden.
Hinzu kommen weitere planerische Abwägungskriterien. Dazu gehört beispielsweise die Vergrößerung des Abstandes zur Wohnbebauung auf 800 Meter, der Ausschluss von weiteren Schutzgebieten oder regionalplanerische Ausschlusskriterien. Diese liegen vor, wenn die Fläche im Regionalplan bereits als Vorranggebiet für Wohnungsbau oder Rohstoffabbau festgelegt ist.
Nach Anwendung aller Kriterien hat sich die die Potenzialfläche von 34 Prozent auf 3 Prozent verringert.
Im weiteren Planentwurf wurden dann bereits bestehende Windenergieanlagen, der Schutz des Landschaftsbildes und der Schutz vor visueller Überlastung berücksichtigt. So wurde sichergestellt, dass besondere Landmarken und raumbedeutsame Kulturdenkmäler geschützt werden. Außerdem sollte eine „Umzingelung“, wie es die Rechtsprechung nennt, vermieden werden. Nach Anwendung dieser Kriterien reduzierte sich die Potenzialfläche nochmals – nämlich von 3 Prozent auf 2,6.
Warum beschränkt sich der Bürgerentscheid auf die Windvorranggebiete BB-02 und BB-27?
Die beiden Windvorranggebiete BB-02 und BB-27 befinden sich jeweils ganz oder überwiegend auf Weil der Städter Gemarkung und jeweils überwiegend im Eigentum der Stadt.
Die Windvorranggebiete BB-26 und BB-19 befinden sich hingegen jeweils überwiegend außerhalb und somit überhaupt nur zu einem kleinen Teil auf Weil der Städter Gemarkung. Zudem sind sie wiederum nur zu einem geringen Teil im Eigentum der Stadt Weil der Stadt. Daher sind diese beiden Gebiete nicht Teil der aktuellen Überlegungen und des Bürgerentscheides.
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Website unter www.weil-der-stadt.de. Zum Thema „Windenergieanlagen“ gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Gesamtstellungnahme von Bürgermeister und Gemeinderat sowie die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates finden Sie ebenfalls auf der städtischen Website.