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Keine persönlichen Beratungsgespräche vor Einbürgerungsanträgenmehr

Zu hohe Arbeitsbelastung – Ausführliche Informationen zum Thema auf der Homepage des Landkreises

Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Einbürgerungswesen können durch die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Hohenlohekreis ab dem 1. Januar 2025 keine persönlichen Beratungsgespräche für Einbürgerungsinteressierte mehr angeboten werden. 

Personen, die sich für die Einbürgerung interessieren, werden gebeten, sich vor Antragstellung auf der Internetseite des Landkreises (www.hohenlohekreis.de) zu informieren. Die Homepage bietet ausführliche Informationen rund um das Thema Einbürgerung, insbesondere zu den Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen.

Ebenso befinden sich dort alle notwendigen Antragsformulare zum Download sowie eine Checkliste, aus der ersichtlich ist, welche persönlichen Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind. Wie und in welcher Form ein Einbürgerungsantrag gestellt werden kann und wie das Verfahren abläuft, wird ebenfalls erklärt.

Des Weiteren ist dort ein Online-Quick-Check verlinkt, mit dem Interessierte vor Antragstellung unverbindlich prüfen können, ob sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. 

Fragen, die auf der Internetseite nicht beantwortet werden, können per E-Mail an die Staatsangehörigkeitsbehörde (einbuergerung@hohenlohekreis.de) gerichtet werden. 

Aufgrund der hohen Antragszahlen kommt es derzeit in sämtlichen Staatsangehörigkeitsbehörden in Deutschland zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Behörde bittet daher weiterhin darum, bei gestellten Anträgen keine Nachfragen nach dem aktuellen Sachstand zu stellen.