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Kommunales Obstbaumpflegeprogramm

Zuschuss bei Antragstellung bis 25. Oktober 2024!

Bereits seit einigen Jahrzehnten fördert die Gemeinde die Pflege der örtlichen Streuobstflächen. Da diese Flächen in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen haben, ist es der Gemeinde ein wichtiges Anliegen, die Streuobstwiesen zu erhalten. Im Jahr 1987 wurde hierfür ein kommunales Förderprogramm geschaffen. Im Laufe der Jahre hat das Programm einige Änderungen erfahren, letztmals, als das Förderprogramm an das vom Bund in die Wege geleitete Programm angepasst wurde. 

Seit dem Jahr 2015 kann bei der Gemeinde ein Pflegezuschuss für erschwerte Mähbedingungen beantragt werden. Der Zuschuss beträgt pro Baum 4,00 €. 

 

Die zu fördernden Bäume müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 

- Die Bäume müssen sich im Außenbereich befinden, 

- sie müssen frei stehen und dürfen kein Teil eines Hausgartens oder einer Obstplantage sein, 

- außerdem dürfen sie nicht gespritzt werden. 

 

In den vergangenen Jahren nahmen viele Obstbaumbesitzer das Angebot wahr und stellten einen Förderantrag. Daher freuen wir uns, Sie auch in diesem Jahr wieder zu unterstützen. 

 

Das Verfahren wird wie in den vergangenen Jahren ablaufen. Bitte teilen Sie dazu der Verwaltung die entsprechenden Flurstücksnummern mit dem jeweiligen aktuellen Baumbestand mit. 

  • Anträge sind bis spätestens 25. Oktober 2024 schriftlich mit Unterschrift bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, in den Rathausbriefkasten zu werfen oder per Mail an B.Mayer@Waeschenbeuren.de zu senden. 
  • Das Antragsformular steht Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. 
  • Es wird nur die erschwerte Bewirtschaftung freistehender Bäume bezuschusst. 
  • Der Zuschuss kann auch vom Pächter beantragt werden. Für diesen Fall ist zuvor aber eine Absprache zwischen Pächter und Eigentümer notwendig. 
  • Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

 

Bitte beachten Sie: 

Die Gemeindeverwaltung behält sich die Überprüfung des Baumbestandes vor. Sollten falsche Angaben gemacht werden, kann der Pflegezuschuss gekürzt, oder in extremen Fällen gestrichen werden.

 

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Bitte diesen Antrag bis spätestens 25. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung abgeben, in den Rathausbriefkasten werfen oder per E-Mail an B.Mayer@Waeschenbeuren.de senden.

 

An das 

Bürgermeisteramt 

73116 Wäschenbeuren

 

Neuantrag oder Änderungsmeldung zum Antrag 2024 auf Gewährung eines Zuschusses aus dem neu gefassten Obstbaumprogramm

 

Privater Streuobstbestand

 

Name, Vorname: ___

 

Anschrift: ___

 

Telefon: ___

 

Folgende Gesamtanzahl an Bäumen befindet sich auf den jeweiligen Flurstücken:

 

2024 Aktueller Baumbestand/Anzahl Bäume
Flst. Nr.  
Flst. Nr.  
Flst. Nr.  

Die Grundstücke liegen nicht im innerörtlichen Bereich, sind keine Hausgärten und keine Obstanlagen. Die o. a. Obstbäume sind freistehend und wurden nicht gespritzt.

 

Der Zuschuss soll ausbezahlt werden auf das folgende Konto

 

IBAN: ___

 

BIC: __

 

___

Datum, Unterschrift

 

Falls der Zuschuss vom Pächter beantragt wird, ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. 

Ich stimme der Auszahlung des Zuschusses an den Pächter zu.

 

___

Datum, Unterschrift des Eigentümers

 

Weitere Informationen: