Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Tarif zu besuchen.
Wer erhält einen Landesfamilienpass?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit einem oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/
Wo kann ich meinen Antrag stellen? Beim Bezirksamt in Bartenbach, Terminvereinbarung erwünscht unter Tel. 07161/650-15105.