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Landesfamilienpass 2023 mit zahlreichen Vergünstigungen

www.baden-wuerttemberg.de

Der einkommensunabhängige Landesfamilienpass berechtigt Familien mit Wohnsitz in Baden-Württemberg die in einem jährlich neuen Gutscheinheft ausgewiesenen staatlichen Schlösser, Gärten und Museen kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Tarif zu besuchen.

 

Wer erhält einen Landesfamilienpass?

 

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit einem oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

 

Wo kann ich meinen Antrag stellen? Beim Bezirksamt in Bartenbach, Terminvereinbarung erwünscht unter Tel. 07161/650-15105.