Die Gutscheine zum Landesfamilienpass für das Jahr 2025 können bei unserer Ortschaftsverwaltung in Nabern ab sofort abgeholt werden.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 % v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld - oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Wer kann zusammen mit den Kindern den Landesfamilienpass nutzen?
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Familienpass eingetragen werden, wie zum Beispiel ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter. Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich.
Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.