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Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt - untere Flurbereinigungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bad Wimpfen (Winterberg)
Landkreis Heilbronn
Schlussfeststellung
vom 4.12.2024
Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bad Wimpfen (Winterberg) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3677) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40,74072 Heilbronn erheben.
gez. Krüger D.S.