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Neue Anforderungen an baurechtliche Anträge und Verfahren! Digitaler Bauantrag über ViBa-BW

Ab dem 01.01.2025 müssen Bauanträge, Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen und Anträge auf Bauvorbescheid sowie Kenntnisgabeverfahren in Seewald ausschließlich elektronisch

über die landeseinheitliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW bw.digitalebaugenehmigung.de/freudenstadt/de/anmeldung-bgo.html) gestellt werden.

Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.

 

Zur Nutzung von ViBa-BW ist eine Anmeldung an dem Online-Dienst seitens der Bauherrschaft oder des Entwurfsverfassers erforderlich. Hierzu ist die Nutzung eines Anmeldeverfahrens mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich. Was dies genau bedeutet, können Sie auf der Internetseite der Stadt Freudenstadt unter folgendem Link www.freudenstadt.de/Online-Buergerbuero/Dienstleistung abrufen. Sie sollten für die erstmalige Registrierung und Antragstellung eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einplanen.

Die Anträge können nicht per E-Mail oder in Papierform eingereicht werden und müssen den auf der Internetseite der Stadt Freudenstadt gelisteten Vorgaben entsprechen.