Die Änderungsverordnung sieht vor, dass ab dem 14. Februar 2022 bei Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung und entsprechende Veranstaltungen in den Alarmstufen in geschlossenen Räumen 3G gilt.
Dementsprechend ist die Seelsorgeeinheit Hockenheim verpflichtet, zu allen Gottesdiensten und gottesdienstlichen Feiern in der Kirche einen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Es wird darum gebeten, ein digitales Impfzertifikat, einen Genesenennachweis oder ein tagesaktuelles Testzertifikat mitzubringen. Um lange Warteschlangen vor den Kirchen zu vermeiden, empfiehlt sich ein frühzeitiges Kommen.
Gleichzeitig bitten das Seelsorgeteam und der Pfarrgemeinderat, dem Begrüßungs- bzw. Ordnungsdienst mit Höflichkeit und Respekt zu begegnen. Der ehrenamtliche Dienst ist Voraussetzung dafür, dass Gottesdienste überhaupt stattfinden können und setzt lediglich die Vorgaben des Landes und des Erzbistums um.
Zudem teilt die Seelsorgeeinheit mit, dass gemäß der Anweisung des Erzbistums die Pfarrbüros für den Publikumsverkehr geschlossen sind. Die Sekretärinnen und das Pastoralteam sind telefonisch (Anrufbeantworter werden regelmäßig abgehört) und per E-Mail zu erreichen. Persönliche Erreichbarkeiten können der Homepage (www.seelsorgeeinheit-hockenheim.de) entnommen werden.
Die Verantwortlichen danken allen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung! (in)