Er hatte sogar eine Bibel mitgebracht und zu seiner Verteidigung daraus vorgelesen - doch gebracht hat es ihm nichts: Auch im Berufungsprozess ist ein Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) nach Hetze gegen Homosexuelle verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 33-Jährigen der Volksverhetzung schuldig. Die BKZW ist dem Verfassungsschutz zufolge extremistisch.
Die neue Strafe von 150 Tagessätzen à 45 Euro liegt etwas über jener des Amtsgerichts Pforzheim in der Vorinstanz. Der Angeklagte habe in einer Predigt homosexuelle und queere Menschen beschimpft, als minderwertig dargestellt, verächtlich gemacht, ihre Menschenwürde angegriffen und ihnen das Lebensrecht abgesprochen, erklärte der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia in Karlsruhe. Das sei böswillig, aus niederträchtiger Gesinnung geschehen.
In der Begründung ging Lacedonia auch darauf ein, dass die Predigt vor zwei Jahren - wie vom Angeklagten eingeräumt - gezielt im Juni gehalten worden sei. Also im «Pride Month», mit dem sich unter anderem Homosexuelle für gleiche Rechte und Sichtbarkeit einsetzen. Die Predigt sei live gestreamt und später im Internet veröffentlicht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er erneut Rechtsmittel einlegen will.
Beide Seiten wollten erstes Urteil nicht akzeptieren
Der Angeklagte hatte beim Auftakt vergangene Woche Unverständnis über die Einstufung einer seiner Predigten geäußert: «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist.» Er könne nicht nachvollziehen, welche Aussagen genau volksverhetzend sein sollen. In seinem sogenannten letzten Wort sagte er, er wolle akzeptieren, dass es Volksverhetzung sei. Es sei aber nie seine Absicht gewesen, zu sagen, dass Homosexuelle umgebracht werden sollten.
Sein Rechtsanwalt hatte wie am Amtsgericht einen Freispruch gefordert. Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt. Es sei darum gegangen, einen Bibeltext auszulegen. «Ein Angriff auf die Menschenwürde war die Predigt des Angeklagten nicht.»
Die Staatsanwaltschaft hingegen bezog sich unter anderem auf eine Aussage in der Predigt, nach der Menschen in der Müllverbrennung verbrennen. Sie habe selten klarere Aussagen gesehen, die den Straftatbestand erfüllten, sagte die Staatsanwältin. «Dass hier der Kern des Menschseins angegriffen wird, daran besteht für mich kein Zweifel.» Mit Blick auf die Auslegung eines Paulus-Briefs sagte sie: «Wir sind jetzt 2.000 Jahre später.» In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung des Mannes zu 180 Tagessätzen à 40 Euro.





