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Protokoll GR

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2024 (öffentlich) im Sitzungssaal des Rathauses 

anwesend: 13 Mitglieder (Normalzahl: 15) 

Vorsitzender: Bürgermeister Jochen Stoll


Bürgerfragestunde:

Es werden keine Fragen gestellt.


1) Repowering des Windparks Nordschwarzwald, Vorstellung durch den Eigentümer, die Statkraft Erneuerbare GmbH

Nach einer allgemeinen Einführung ins Thema durch Herrn Stoll stellen Frau Sonja Glauert-Derrien und Herr Andreas Wagner die Pläne der Statkraft Erneuerbare GmbH für den Windpark Nordschwarzwald anhand von einer Präsentation vor.


Zunächst wird das Unternehmen Statkraft und seine Ziele kurz vorgestellt. Herr Wagner führt direkt zu Beginn aus, dass man den Park nur gekauft habe, um später auch ein entsprechendes Repowering durchzuführen. Dies bedeutet, dass die bisherigen 14 Anlagen samt Fundament komplett abgebaut werden und an anderer Stelle neue, deutlich höhere Windkraftanlagen errichtet werden. Die EEG-Förderung wird 2026/2027 auslaufen, daher sei es bereits jetzt an der Zeit über Veränderungen im Windpark nachzudenken.


Im Gemeindewald Simmersfeld sind aktuell vier neue Windenergieanlagen geplant, die die zwei bisherigen Windräder auf dem Waldeigentum der Gemeinde Simmersfeld ersetzen sollen.


Bei dem von Statkraft erstellten Layout handelt es sich um einen sehr frühen Entwurf, da man noch sehr zu Beginn des Planungszeitraums sei. Daher könne man auch keine ganz exakte und spezifische Aussage zur Gesamtanzahl an Windkraftanlagen, die letztlich errichtet werden sollen, machen. Die Anzahl wird jedoch über der des bisherigen Parks liegen und mehr als 20 Anlagen betragen.


Frau Münster fragt, wie hoch die neuen Windräder sein werden. Herr Wagner teilt mit, dass die neuen Anlagen vom Typ Vestas V270, welche aktuell noch gar nicht auf dem Markt sind, eine Turmhöhe von 199 Metern haben werden und mit einer Gesamthöhe (inkl. Rotorblatt) von 280 Metern zu rechnen ist. Dies wäre auch in Bezug auf den Ertrag positiv und die Problematik bezüglich Vogelschlags würde sich hierdurch reduzieren. Bereits eine um 25 Meter geringere Höhe würde den Ertrag um 10 % senken.

Frau Dr. Hector fragt, warum die neuen Windräder laut aktueller Planung weiter von der B294 abrücken und ob dies mit Eisschlag zu tun habe. Herr Wagner gibt zur Antwort, dass dies mit den Luftturbulenzen, welche durch die Windräder verursacht werden, zu tun hat und die Anlagen daher weiter voneinander entfernt sein müssten, um sich nicht gegenseitig negativ auf den Ertrag auszuwirken.


Herr Schwemmle und Herr Kübler merken an, dass die geplanten Anlagen noch näher an die Bebauung – vor allem im Ortsteil Fünfbronn – heranragen, als dies bisher schon der Fall war und wollen wissen, ob für die höheren Anlagen nicht auch ein höherer Abstand zur Wohnbebauung notwendig sei. Frau Glauert-Derrien antwortet, dass die neuen Anlagen nicht automatisch höhere Abstandsflächen bräuchten, sondern es auf Immissionsgrenzen bezüglich Schatten und Lärm ankommen wird. Zudem werden für die Anlagen auch Umweltstudien in Auftrag gegeben werden, welche dieses Thema ebenfalls beleuchten sollen. Außerdem seien die neuen Anlagen prinzipiell leiser und könnten bei Bedarf in der Nacht heruntergepegelt werden.


Herr Blaich fragt, ob dann in 30 Jahren beim nächsten Repowering wieder damit zu rechnen ist, dass die Anlagen noch näher an die Bebauung heranrücken. Laut Herr Wagner gelten die bisherigen Ausnahmeregelungen zum Repowering noch bis 2030. Danach seien solche Ausnahmen dann wohl nicht mehr zu erwarten.


Herr Schwemmle fragt noch zur Leistungsstärke der neuen Windräder. Diese soll laut Herrn Wagner 7,2 MW betragen. Dieser sagt noch, dass er Verständnis für die Sorgen habe und man mit vielen Informationsangeboten künftig gegensteuern will. Frau Glauert-Derrien sagt noch, dass es für das Projekt eine eigene Webseite geben solle, auch sonst werde man mit Bürgerinformationsveranstaltungen u. Ä. jederzeit versuchen, alle Beteiligten bestmöglich zu informieren.


Herr Friedemann Waidelich will auch noch zum Ausdruck bringen, dass er die Errichtung von so vielen Windkraftanlagen für sehr erdrückend halte. Außerdem will er wissen, ob der Windpark in mehreren Abschnitten errichtet wird. Herr Wagner antwortet, dass man das gesamte Projekt „auf einen Rutsch“ und nicht in mehreren Abschnitten realisieren wolle.


Herr Lenk merkt noch an, dass er eine Visualisierung der geplanten Anlagen für sinnvoll erachten würde, sonst könne man sich das Ganze nicht richtig vorstellen. Herr Wagner sagt zu, dass man versuchen werde zeitnah eine solche Visualisierung zu liefern.


Frieder Waidelich möchte wissen, wie oft der bisherige Park abgeschaltet werden muss. Herr Wagner hat hierzu keine Informationen, sagt aber zu, diese zeitnah an die Gemeindeverwaltung zu geben.



Frau Dr. Hector fragt nach der notwendigen Strominfrastruktur und ob bspw. im Bereich der Wasserstoffproduktion etwas geplant ist. Herr Wagner meint, dass Wasserstoff aktuell bei diesem Windpark kein Thema sei, sondern man sich eher Batteriespeicher vorstellen könnte. Auch für den Stromabtransport wird es neue Leitungen benötigen. Herr Lenk schließt sich hier an und sagt, dass für einen geplanten Windpark mit einer Leistung von mehr als 200 MW ein 110 kV-Netz notwendig sei, welches an die Umspannwerke der Umgebung angeschlossen werden müsse.


Frau Glauert-Derrien sagt, dass man mit den Gesprächen noch recht zu Beginn ist und daher auch noch nichts Genaues sagen könnte. Erst wenn die Pachtverträge mit den Gemeinden geschlossen sind, könne man mit den genauen Planungen beginnen. Erst dann werde man an die NetzeBW für den entsprechenden Stromnetzausbau herantreten.


Herr Lenk meint, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen könnte, da es für den Windpark Genehmigungsbeschleunigungen gebe, nicht aber für das Stromnetz. Er möchte daher wissen, ob es sein könnte, dass der Windpark fertiggestellt wird und dann kein ausreichendes Stromnetz da ist. Herr Wagner antwortet, dass der Stromnetzausbau in der Tat der Flaschenhals des Projektes sein könnte, dass man aber den Windpark erst errichten wird, wenn auch das Stromnetz vorhanden ist.


Anschließend werden weitere Details der Planung vorgestellt: Die Inbetriebnahme ist für den Zeitraum zwischen Sommer 2029 und Sommer 2030 geplant. Es wird auch verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger geben. Die Gemeinde Simmersfeld wird garantiert 0,2 Cent pro erzeugter kWh erhalten. Dies entspricht prognostiziert einem Aufkommen von 380.000 Euro pro Jahr. Zuzüglich erhält die Gemeinde für jedes Windrad eine jährliche Pacht, welche sich voraussichtlich im unteren sechsstelligen Bereich befinden wird.


Abschließend werden noch einige weitere Fragen beantwortet:


Herr Roller möchte wissen, ob denn von den alten Windrädern nichts wiederzuverwenden sei. Herr Wagner meint, dass das Material aus den Fundamenten zum Beispiel für den Wegebau genutzt werden könnte. Die Windräder selbst können jedoch nicht wiederverwendet werden.


Herr Blaich möchte wissen, ob es sich bei diesem Vorhaben um ein Vorzeigeprojekt handele. Dies wäre laut Frau Glauert-Derrien auf jeden Fall zu bejahen – der neue Windpark sei eines der Top-Projekte von Statkraft.



Frau Glauert-Derrien sagt außerdem, dass man sich seitens Statkraft vorstellen könnte, einen Aussichtsturm o Ä. zu touristischen aber auch zu Informationszwecken zu errichten. Herr Stoll hält dies für eine durchaus gute Idee und meint, dass Öffentlichkeitsarbeit für ein solches Projekt wirklich zentral sein muss.


Herr Stoll bedankt sich bei den Vertretern der Statkraft Erneuerbare GmbH und schließt den Tagesordnungspunkt mit der Mitteilung, dass im Oktober über die Pachtverträge für die 4, evtl. 5 neuen Windräder auf Grundeigentum der Gemeinde Simmersfeld entschieden werde.


2) Bebauungsplan Gartenstraße Ost, Verfahrensbeschlüsse

Herr Stoll erläutert zunächst grob die Planungen und die bisher erfolgten Schritte. Weiterhin führt er aus, dass im entsprechenden Gebiet noch kein kompletter Grunderwerb erfolgt sei. Trotzdem sollen aber direkt für das ganze Gebiet die Verfahrensbeschlüsse gefasst werden, da ab dem nächsten Jahr nur noch ein reguläres Verfahren zur Bebauungsplanerstellung möglich wäre, welches sehr lange dauert. Die Möglichkeit, einen Bebauungsplan in dieser Form aufzustellen, wie es jetzt geschieht, wird dann auf absehbare Zeit nicht mehr möglich sein.


Herr Schwemmle fragt, ob man einen Bebauungsplan auch in Teilen umsetzen kann, da er befürchtet, dass ein privater Grundstücksbesitzer im Plangebiet nach Aufstellung des Bebauungsplanes die Gemeinde zwingen könnte sein Grundstück zu erschließen und der Gemeinde hierdurch Nachteile entstünden. Herr Stoll bejaht die Möglichkeit der teilweisen Erschließung, weist aber auch darauf hin, dass natürlich immer ein Risiko mit der Aufstellung von Bebauungsplänen verbunden ist. Die konkrete Frage bezüglich des „Erzwingens“ der Erschließung müsste erst noch abgeprüft werden.


Auch Herr Lenk meint, dass man in mehreren Bauabschnitten erschließen könnte, um das Risiko zu minimieren. Außerdem könnten die 5 Grundstücke entlang der Gartenstraße problemlos erschlossen werden.


Herr Frieder Waidelich meint, dass eine Zustimmung des Gemeinderates mit Vorbehalt sinnvoll sein könnte.


Herr Roller führt noch aus, dass man nichts erschließen solle, was einem nicht gehört.


Herr Stoll gibt zur Antwort, dass der Grundstücksankauf in diesem Jahr nicht mehr gelingen werde, das schnelle §13b-BauGB-Verfahren aber nur noch bis 31.12. möglich wäre.



Herr Blaich möchte noch wissen, welche anderen Neubaugebiete geplant sind. Herr Stoll zeigt das geplante Gebiet Rosenstraße-West auf einer Karte, sagt aber auch dass alle weiteren Gebiete mittelfristig zu sehen seien und die Gartenstraße Ost als nächstes Neubaugebiet zu sehen sei.


Frau Herter-Lutz fragt noch, ob der Flächennutzungsplan bereits angepasst sei. Herr Stoll führt aus, dass dies nicht notwendig sei, da § 13 b BauGB Ausnahmen hiervon ermöglicht.


Herr Lenk möchte noch wissen, warum es kein Pflanzgebot mit Streuobst auf den Grundstücken gibt. Herr Stoll sagt, dass dies auf den teils doch eher kleinen Grundstücken nicht sinnvoll wäre, zudem werden bereits Ausgleichsmaßnahmen für das Neubaugebiet mitgeplant.


Weiterhin merkt Herr Stoll an, dass Zelt- und Pultdächer noch in den Planentwurf aufgenommen werden sollten, da es bisher auch immer üblich war, die Dachform freizugeben.


Frau Dr. Hector fragt, ob es möglich wäre, in diesem Bereich Flachdächer zu verhindern, insbesondere auch für das Grundstück des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens gegenüber des Feuerwehrmagazins. Herr Stoll sagt, dass letzteres Grundstück gar nicht teil des Bebauungsplanes ist, man aber die Dachform entsprechend über das Eigentumsrecht bzw. entsprechende Klauseln im Kaufvertrag sichern könnte.


Friedemann Waidelich meint noch, dass man keine unnötig limitierenden Faktoren schaffen sollte und daher auch Flachdächer nicht ausschließen sollte. Auch Herr Roller schließt sich an und sagt, dass das eigene Haus für viele ihr Lebenswerk sei, man sich hier verwirklichen können muss und wenn einem nun mal ein Flachdach gefällt, dann solle man dies auch bauen können. Frau Knödler meint, dass ihr Flachdächer nicht wirklich auffallen würden und Herr Blaich schließt sich an und sagt, dass er selbst in seinem Wohnhaus ein Flachdach habe. Auch Herr Lenk befürwortet es, Flachdächer im Bebauungsplangebiet freizugeben.


Weiterhin weist Herr Stoll noch darauf hin, dass man Schank- und Speisewirtschaften als zulässige Einrichtungen aus den Planunterlagen streicht. Hiergegen regt sich im Gremium kein Widerstand.


Herr Stoll stellt folgenden Antrag:
1. Der Behandlung der Stellungnahmen vom 13.09.2024 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf wird zugestimmt.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans „Gartenstraße Ost“ in der Fassung vom 13.09.2024 mit den vorgenannten Änderungen (Streichen von Schank- und Speisewirtschaften, Aufnahme von Zelt- und Pultdächern in den Bebauungsplan) und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 LBO in der Fassung vom 13.09.2024 wird zugestimmt.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über eine öffentliche Auslegung für die Dauer von mindestens einem Monat.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB digital unterrichtet und zur Äußerung auf digitalem Wege mit der Frist von mindestens einem Monat aufgefordert.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


3) Neufassung der Hauptsatzung

Zunächst wird der Entwurf für die neue Hauptsatzung durch den Verwaltungspraktikanten Niko Wurster kurz vorgestellt. Dieser weist noch darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss zwei sich widersprechende Wertgrenzen zur Zuständigkeitsabgrenzung getroffen hat. Das Gremium ist sich einig, dass nicht die Grenze von 8.000 Euro, sondern die Grenze von 10.000 Euro gelten soll, bis zu welcher der Bürgermeister bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zuständig ist.


Frau Dr. Hector meint noch, dass der Bürgermeister sehr weitgehende Zuständigkeiten im Personalbereich hätte und man – sollte es eines Tages einen undemokratischen Bürgermeister geben – hier ein Problem bekommen könnte. Herr Stoll führt aus, dass sich die Zuständigkeit auf Assistenzkräfte und Reinigungskräfte beschränkt. Für die Besetzung keiner einzigen Stelle im Rathaus sei er alleine zuständig. Die Sorge sei daher unbegründet. Auch Herr Niko Wurster führt noch aus, dass andere Gemeinden hier höhere „Grenzen“ hätten und die Hauptsatzung notfalls durch das Gremium auch wieder geändert werden könne. Damit zeigt sich Frau Dr. Hector einverstanden.


Antrag:
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung wie vorliegend und mit der angepassten Wertgrenze in § 6 Abs. 2 Nr. 1.


Der Antrag wird einstimmig angenommen.


4) Neufassung der Bekanntmachungssatzung

Nach einer kurzen Vorstellung des Satzungsentwurfes durch Verwaltungspraktikant Niko Wurster fragt Herr Blaich, ob man regelmäßig auf die Webseite schauen müsste, um informiert zu bleiben. Herr Wurster antwortet, dass dies bisher auch so gewesen sei. Wer nicht ins Mitteilungsblatt geschaut hat, war nicht informiert. Zudem werden die Bekanntmachungen weiterhin auch im Mitteilungsblatt erfolgen, sodass künftig lediglich ein weiteres Medium hinzukommt, über welches informiert wird.


Frau Dr. Hector fragt noch, wie es bei Bekanntmachungen wäre, bei denen nach dem „Windhundprinzip“ Dinge vergeben werden: Hier hätten diejenigen, die das Mitteilungsblatt beziehen einen Nachteil, da sie nur einmal wöchentlich und nicht wie bei der Webseite jederzeit Zugang zu den Bekanntmachungen hätten.


Herr Stoll gibt zur Antwort, das so etwas wirklich selten sei, sagt aber zu, dass man dies bei den entsprechenden Veröffentlichungen bedenken wird, damit niemandem bezüglich unterschiedlicher Bekanntmachungszeitpunkte ein Nachteil entsteht und keine Ungleichbehandlung bei der Informierung vorliegt.


Antrag:
Der Gemeinderat beschließt die Bekanntmachungssatzung wie vorliegend.


Der Antrag wird einstimmig angenommen.


5) Übernahme einer Bürgschaft

Herr Stoll erklärt kurz, worum es geht. Der Verein Hütte Simmersfeld e. V. möchte eine PV-Anlage samt Batteriespeicher errichten und die Gemeinde soll hierfür eine Bürgschaft über 10.000 Euro übernehmen. Dies ist eigentlich rechtlich nicht möglich, allerdings hat vorliegend die Rechtsaufsicht eine Ausnahme in Aussicht gestellt. Das Gremium signalisiert hierzu seine Zustimmung, allerdings entsteht eine lebhafte Diskussion zum Thema Versicherungsschutz für die neue PV-Anlage. Man kommt überein, dass die Versicherung der Anlage und des Speichers zur Bedingung für die Bürgschaft werden soll.


Antrag:
Die Gemeinde Simmersfeld übernimmt die Bürgschaft zugunsten des Vereins Hütte Simmersfeld e. V. in Höhe von 10.000 Euro. Es soll für PV-Anlage und Speicher ausreichender Versicherungsschutz sichergestellt werden.


Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

6) Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans, Vergabe

Aufgrund von gestiegenen Anforderungen im Bereich der Feuerwehrbedarfsplän, soll die Fortschreibung dieses Mal nicht selbst erstellt, sondern in professionelle Hände gelegt werden. Hierzu wurden Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt.


Günstigster Bieter ist die Firma Brandschutz Vier GmbH aus Kippenheim.


Antrag:
Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wird an die Firma Brandschutz Vier GmbH zum Angebotspreis von 17.314,50 Euro brutto vergeben.


Der Antrag wird einstimmig angenommen.


7) Neubau eines Bürgerzentrums, Vergaben

Die Vergabe für die Lüftungsarbeiten konnte bisher noch nicht erfolgen. Aktuell werden noch verschiedene rechtliche Dinge abgeprüft.


Bei der Ausschreibung der Heizungsanlage haben sich insgesamt drei Firmen beteiligt. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates hat der stellvertretende Bürgermeister Wurster den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Gauß GmbH aus Altensteig, zum Bruttopreis von 498.186,80 Euro erteilt.


Weitere Gewerke hatten am 17.09.2024 Submission. Für die PV-Anlage sind keine Angebote eingegangen. Für das Gewerk Elektro sind vier Angebote eingegangen, die aktuell noch geprüft werden.


Friedemann Waidelich schlägt vor, dass man für die PV-Anlage eine beschränkte Ausschreibung macht und auf mehrere Firmen zugeht. Auch Frau Knödler meint, dass sie entsprechende Kontakte herstellen könnte.

 

8) Erteilung von Negativzeugnissen

 

Flst. Nr. Gemarkung Größe Bezeichnung lt. Grundbuch
242/5 Simmersfeld 477 qm

Landhausstraße

Gebäude- und Freifläche

Antrag:
Die Gemeinde macht von einem etwaigen Vorkaufsrecht in Bezug auf das genannte Flurstück keinen Gebrauch und erteilt das Einvernehmen.


Der Antrag wird einstimmig angenommen, das Negativzeugnis wird erteilt.


9) Einführung Job-Rad bei der Gemeinde Simmersfeld

Herr Stoll verliest den Beschlussvorschlag und stellt folgenden Antrag:
- Das Job-Rad soll eingeführt werden.
- Als Anbieter wird die Firma Bikeleasing ausgewählt. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrags ermächtigt.
- Die Wertobergrenze für ein Job-Rad wird auf 7.000 Euro brutto festgesetzt.
- Online-Händler werden nicht zugelassen.
- Die Gemeinde gewährt keinen zusätzlichen Zuschuss zur Leasingrate.
- Eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung durch die Gemeinde wird nicht abgeschlossen.
- Zwischen dem Personalrat und der Gemeinde soll eine entsprechende Dienstvereinbarung geschlossen werden.


Der Antrag wird einstimmig angenommen.


10) Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Gemeinderat erklärte sich mit dem Verkauf eines Baugrundstücks in Ettmannsweiler einverstanden. Der Gemeinderat befasste sich weiterhin mit einem Entwurf für das Repowering des Windparks Nordschwarzwald. Beraten wurde außerdem, wie man im Rahmen der Stadtsanierung eine innerörtliche Gemengelage auflösen könnte.


11) Verschiedenes, Bekanntgaben

Baustelle Bürgerzentrum Simmersfeld

Die Baustelle macht gute Fortschritte: Die Decke wurde betoniert, weitere Wände werden im Moment ebenfalls betoniert. Im Zusammenhang mit dem Einbau der Zisterne ist die Vollsperrung der Otto-Kaltenbach-Straße erforderlich – dies dauert voraussichtlich ca. 2 Wochen. Alle Gebäude sind weiterhin erreichbar, nur die Zufahrt direkt von der Altensteiger Straße in die Otto-Kaltenbach-Straße ist nicht möglich.


Weiterhin muss noch der Bodenbelag für den Bürgersaal und die Flure festgelegt werden. Dazu schauen sich die Gemeinderäte zwei Muster für geschliffenen Estrich an.


Breitband Simmersfeld

Der Baubeginn in Simmersfeld hat sich verzögert.


In Fünfbronn wird am 18.10.2024 das Glasfasernetz offiziell freigeschaltet.


Stadtsanierung Simmersfeld, weitere mögliche Maßnahmen


Nach Rücksprache mit der Kommunalentwicklung gibt es die Möglichkeit für die beiden folgenden Maßnahmen, ebenfalls mit Fördermitteln umgesetzt zu werden:


Zum einen wurde im Bereich Dielstraße zwischen Buswartehalle und Kreuzung Marienstraße ein Grundstückstausch durchgeführt, sodass diese sehr enge Stelle deutlich verbessert werden kann. Das Büro Gaisser wurde mit der Erstellung eines Sanierungsplans für diese Teilstrecke beauftragt. Dieser wird als Grundlage für die Sanierung im Zusammenhang mit der Stadtsanierung dienen.


Des Weiteren gilt das gleiche für die Wegezufahrt zum Flurstück 169/2. Dort kam der private Anlieger auf die Gemeinde zu. Man könnte dort das Wegegrundstück, das der Gemeinde gehört, in einem Teilbereich so ausbauen, dass die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Grundstück auch durch die Ausführung erkennbar wird. Das war bisher nicht der Fall.


Vonseiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den jetzigen gepflasterten Bereich mit einer Asphaltdecke zu versehen und den Weg im weiteren Verlauf (ca. 13 m) bis zur hinteren Grundstücksgrenze mit Schotter zu befestigen.


Frau Münster meint, dass sie eine geschlossene Asphaltdecke für sinnvoll erachte. Auch für den Winterdienst wäre dies sicherlich die bessere Lösung. Herr Kübler meint, dass man nicht bis zur Grundstücksgrenze, sondern nur bis zur Grundstückseinfahrt asphaltieren sollte und der restliche Weg geschottert werden könnte. Damit zeigt sich das Gremium einverstanden.


Antrag:
Die Asphaltierung bis auf Höhe der Grundstückseinfahrt wird zum Angebotspreis von 19.336,21 Euro netto an die Firma Strohäker GmbH vergeben.


Der Antrag wird bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.


Beratender Ausschuss zum Thema Seniorenwohnen

Die Gemeinde Simmersfeld möchte in der Ortsmitte eine Einrichtung für Seniorenwohnen schaffen. Gewünscht wird hauptsächlich eine Seniorenwohngruppe, aber auch seniorengerechte Wohnungen mit entsprechenden Angeboten. Hierzu hat man auch bereits einen Investor gefunden und die Stiftung Innovation und Pflege gewinnen können, eine solche Gruppe zu betreiben (anbietergestützte Senioren-WG). Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen mittlerweile so geändert, dass der Investor nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, fast das komplette Gebäude erstellen und finanzieren kann. Stattdessen wurde vorgeschlagen, von einem Dritten (beispielsweise die Gemeinde) das komplette Erdgeschoss finanzieren zu lassen, was in der aktuellen Situation nicht möglich ist.


Auf der Suche nach alternativen Kooperationspartnern soll nun auf Vorschlag von Gemeinderätin Inge Münster ein Ausschuss aus dem Gemeinderat gebildet werden, der dieses Thema fortführt und dem Gemeinderat Vorschläge unterbreiten kann.


Frau Münster ist selbst bereit, in diesem Gremium teilzuhaben und schlägt Hans Wurster als weiteres Mitglied vor. Ebenfalls sollen Herr Stoll und Frau Schwarz teilnehmen. Weitere Gremiumsmitglieder möchten vorerst nicht teilnehmen. Die Einladungen zu den Terminen sollen aber an alle Gemeinderäte geschickt werden, sodass diese dennoch an jedem Termin teilnehmen können.


Frau Dr. Hector gibt noch zu bedenken, dass auch die Einrichtung einer Tagespflege sinnvoll sein könnte. Allerdings gibt Herr Stoll zu bedenken, dass die größeren Träger von Pflegeheimen oder Tagespflegeeinrichtungen kein Interesse an einem Standort in Simmersfeld haben, da es hier zu wenig Einwohner gebe.


Herr Lenk findet, dass der angedachte Platz in der Ortsmitte von Simmersfeld denkbar ungünstig ist. Daraufhin entgegnet Frau Herter-Lutz, dass sich dies beispielsweise in Althengstett als sehr erfolgreiches Konzept bewiesen habe.


An dieser Stelle wird die Diskussion beendet. Zu diesem Thema soll fortan der Ausschuss Seniorenwohnen seine Arbeit aufnehmen.

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