Merken

Sachkundenachweis Pflanzenschutz - neuer Lehrgang

Lehrgang Sachkundenachweis im Pflanzenschutz des Landwirtschaftsamtes Rottweil


Wer Pflanzenschutzmittel anwendet (auch mit Rückenspritze auf landwirtschaftlichen Flächen oder Holzbehandlung), muss sachkundig sein. Ohne den Sachkundenachweis ist in Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft und im kommunalen Bereich, sowie z. B. durch Hausmeisterdienste, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz wird durch Ablegen einer Prüfung erbracht.
Als nicht sachkundig gelten Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt, Gärtner oder Forstwirt, die keine Gehilfenprüfung haben und kein Abschlusszeugnis einer Berufs- oder Fachschule besitzen.
Der Lehrgang wird von den Landratsämtern Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis gemeinsam angeboten und findet am Landwirtschaftsamt in Rottweil, Johanniterstr. 25 statt.
Die Schulung umfasst 5 Abende – dienstags und ein Techniktag. Der Kurs beginnt am 01. Oktober um 18.30 Uhr. Der Kurs schließt mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 30 Euro.

Um Anmeldung bis Montag, 16. September beim Landwirtschaftsamt in Rottweil unter der Tel.-Nr. 0741-244 701 oder Fax 0741-244 707 wird gebeten. Ansprechpartner: Hannes Glunz, Tel. 0741-244 724.