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Schöffen gesucht! Schöffenwahl 2023

Die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit stehen wieder einmal an. In diesem Verfahren haben die Städte und Gemeinden die wichtige Aufgabe, eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.

Die Tätigkeit als Schöffe ist sehr verantwortungsvoll und bedeutsam in unserer Gesellschaft. Sie haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.

Wer sich für die Tätigkeit als Schöffe interessiert, kann sich durch Ausfüllen des Formulars „Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen“ (Download unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/) beim Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen oder per Mail anbma@kuchen.de bewerben. Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz. Ebenfalls muss zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet worden sein.

Weitere umfassende Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie unterhttps://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023 

Bürgermeisteramt